Die Höhe der Förderung ist praktikumsabhängig.
Lehrlinge, die sich in einem aufrechten Lehrverhältnis befinden (§ 2 BAG sowie § 2 Abs. 1 LFBAG), haben Anspruch auf eine Erfolgsprämie. Die Prämie beträgt 15,00 EUR pro Tag des Auslandspraktikums / des Sprachkurses im Ausland.
Mehr dazu unter: https://www.wko.at/service/bildung-lehre/foerderung-auslandspraktikum-lehre.html
Lehrbetriebe, die den Richtlinien entsprechen, bekommen die Bruttolehrlingsentschädigung lt. Kollektivvertrag für jenen Zeitraum ersetzt, für den sie ihren Lehrling für ein berufsbezogenes Auslandspraktikum freistellen.
Der Förderantrag muss innerhalb von drei Monaten nach Praktikumsende an die WK im betreffenden Bundesland gestellt werden.
Der Selbstbehalt für Auslandspraktika beträgt je nach Zielland zwischen 400,00 EUR und 1.000,00 EUR pro TeilnehmerIn, wobei bei Entfall der Sprachkursförderung weitere Kosten hinzukommen.
Für Lehrlinge, deren Lehrberechtigte § 2 BAG sowie § 2 Abs. 1 LFBAG und den in den Richtlinien genannten Voraussetzungen entsprechen, gibt es die Möglichkeit den Sprachkurs über eine Sprachkursförderung des BMWFW zu fördern.
Hinweis: Unternehmen, die ihren Lehrlingen während der betrieblichen Ausbildungszeit ein Auslandspraktikum ermöglichen, können außerdem eine Förderung der Lehrlingsentschädigung für den Zeitraum des Praktikums beantragen. Infos dazu unter Förderung der betrieblichen Ausbildung von Lehrlingen - Auslandspraktika für Lehrlinge
ANMERKUNG ZUM SELBSTBEHALT:
Die Fixkosten für das Auslandspraktikum werden aus dem Programm Erasmus+, aus Mitteln der Lehrbetriebsförderung und dem Selbstbehalt der TeilnehmerInnen beglichen. Sollte z. B. der Flug weniger kosten als zum jetzigen Zeitpunkt kalkuliert, können auch Lokaltransporte im Ausland gedeckt werden bzw. kann es nach der Endabrechnung zu einer teilweisen Rückerstattung des Selbstbehalts kommen.
Für Lehrlinge, die in einem aufrechten Lehrverhältnis sind (§ 2 BAG sowie § 2 Abs. 1 LFBAG), wird der von IFA organisierte Sprachkurs im Ausland zur Vorbereitung auf das Auslandspraktikum gefördert.
Für TeilnehmerInnen, die in keinem aufrechten Lehrverhältnis mehr sind oder eine überbetriebliche Ausbildung absolvieren, gilt jeweils der höhere Selbstbehalt.