Förderhöchstgrenzen bei Unternehmensförderungen
Für die Förderungsintensität bei Unternehmen gelten nach EU-Wettbewerbsrecht Förderhöchstgrenzen. Insbesondere müssen diese bei der Kombination mehrerer Förderungsaktionen (z. B. Bundes-, Landes- und Gemeindeförderungen) beachtet werden. Dieser maximale Förderungssatz wird als Prozentsatz der förderbaren Kosten als Bruttosubventionsäquivalent angegeben.
Die Förderhöchstgrenzen richten sich nach dem
- Zweck der Förderung (z. B. Allgemeine Investitionsförderung, Förderungen im Bereich Aus- und Weiterbildung)
- Nach der Größe des zu fördernden Unternehmens (Klein-, Mittel- oder Großunternehmen) *
- Nach der Region: innerhalb oder außerhalb von Regionalfördergebieten.
Information über die jeweils zu beachtenden Förderhöchstgrenzen erhalten Unternehmen bei den jeweiligen Förderungsträgern.
* Gemäß Definition der EU-Kommission vom 1.1.2005 erfolgt die Einteilung von Unternehmen wie folgt:
- Kleinstunternehmen: weniger als 10 Mitarbeiter*innen, Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme bis EUR 2,0 Mio.
- Kleinunternehmen: 10 bis 49 Mitarbeiter*innen, Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme bis EUR 10 Mio.
- Mittlere Unternehmen: 50 bis 249 Mitarbeiter*innen, bis EUR 50 Mio. Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme EUR 43 Mio.
- Darüber hinaus spricht man von Großunternehmen.