Einige Förderungsaktionen der EU, des Bundes oder der Länder sind auf spezifische Zielgruppen wie etwa auf Klein- und Mittelbetriebe (KMUs) oder JungunternehmerInnen beschränkt. In diesen Fällen können nur die bevorzugten Förderadressaten auf diese Programme zugreifen.

Unter JungunternehmerInnen im Sinne des EU-Beihilfenrechts versteht man Personen, die unabhängig vom Lebensalter

  1. ein Unternehmen gründen oder übernehmen (bei Übernahme müssen mehr als 50% des Unternehmens übernommen werden)
  2. erstmals wirtschaftlich selbstständig tätig sind (dabei schadet eine selbstständige Tätigkeit, die mehr als 5 Jahre vor der Unternehmensgründung bzw. -übernahme zurückliegt, nicht)
  3. eine bisher unselbstständige Tätigkeit aufgeben und
  4. das Unternehmen tatsächlich führen (bei Gesellschaften: mind. 25%ige Beteiligung und Position des/der handelsrechtlichen Geschäftsführers/Geschäftsführerin)

KMUs sind Unternehmen mit:

  1. max. 249 Mitarbeiter*innen
  2. bis zu EUR 50 Mio. Jahresumsatz oder bis zu EUR 43 Mio. Bilanzsumme (Verflochtene Unternehmen gelten als ein Unternehmen)

Hinweis: Bildungsförderungen für KMUs und Jungunternehmer finden Sie in der Zielgruppe „Arbeitgeber*innen, Unternehmen, Institutionen“.

Besondere Zielgruppen auf Seite der Arbeitnehmer*iInnen/Arbeitsuchenden sind

  • Lehrlinge
  • Frauen (z. B. Wiedereinsteigerinnen, Mädchen in nicht traditionellen Berufen)
  • Behinderte Arbeitnehmer*innen
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