Einige Förderungsaktionen der EU, des Bundes oder der Länder sind auf spezifische Zielgruppen wie etwa auf Klein- und Mittelbetriebe (KMUs) oder JungunternehmerInnen beschränkt. In diesen Fällen können nur die bevorzugten Förderadressaten auf diese Programme zugreifen.
Unter JungunternehmerInnen im Sinne des EU-Beihilfenrechts versteht man Personen, die unabhängig vom Lebensalter
- ein Unternehmen gründen oder übernehmen (bei Übernahme müssen mehr als 50% des Unternehmens übernommen werden)
- erstmals wirtschaftlich selbstständig tätig sind (dabei schadet eine selbstständige Tätigkeit, die mehr als 5 Jahre vor der Unternehmensgründung bzw. -übernahme zurückliegt, nicht)
- eine bisher unselbstständige Tätigkeit aufgeben und
- das Unternehmen tatsächlich führen (bei Gesellschaften: mind. 25%ige Beteiligung und Position des/der handelsrechtlichen Geschäftsführers/Geschäftsführerin)
KMUs sind Unternehmen mit:
- max. 249 Mitarbeiter*innen
- bis zu EUR 50 Mio. Jahresumsatz oder bis zu EUR 43 Mio. Bilanzsumme (Verflochtene Unternehmen gelten als ein Unternehmen)
Hinweis: Bildungsförderungen für KMUs und Jungunternehmer finden Sie in der Zielgruppe „Arbeitgeber*innen, Unternehmen, Institutionen“.
Besondere Zielgruppen auf Seite der Arbeitnehmer*iInnen/Arbeitsuchenden sind
- Lehrlinge
- Frauen (z. B. Wiedereinsteigerinnen, Mädchen in nicht traditionellen Berufen)
- Behinderte Arbeitnehmer*innen