Abwicklung
EU-Förderungen
- durch das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (ESF-Fonds = Europäischer Sozialfonds)
- durch das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (EFRE-Fonds = Europäischer Fonds für regionale Entwicklung und andere)
Bundesförderungen
- durch das jeweils zuständige Ministerium (z. B. "Unternehmensförderung" durch das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft)
- durch Fonds mit eigener Rechtspersönlichkeit (z. B. ERP-Fonds)
- durch ausgegliederte Förderungsgesellschaften (z. B. BÜRGES-Förderungsbank, Finanzierungsgesellschaft m.b.H.)
- durch Dritte (z. B. Österreichische Kontrollbank AG)
- durch die mit der Durchführung der Maßnahme betrauten Stellen (insbesondere AMS)
Landesförderungen
- durch die jeweiligen Ämter der Landesregierung
- durch Fördergesellschaften (z. B. Wirtschaftsservice Burgenland AG – WIBAG)
- durch die mit der Durchführung der Maßnahme betrauten Stellen (z. B. Regionalstellen des AMS)