Die Arbeitsstiftung ist eine arbeitsmarktpolitische Maßnahme, die regelmäßig im Zusammenhang mit Sozialplänen beschlossen wird. Ihre Rechtsgrundlage findet sich im Arbeitslosenversicherungsgesetz und wird in einer Bundesrichtlinie vom AMS näher ausgestaltet.
Es handelt sich dabei um eine Einrichtung von einem oder mehreren Unternehmen, in der zielgerichtete Schulungsmaßnahmen für arbeitslos gewordenen Arbeitnehmer durchgeführt werden, die die Chancen auf einen Arbeitsplatz erhöhen sollen.
Gefördert werden Maßnahmen zur beruflichen Neuorientierung und (Höher)Qualifizierung von arbeitslosen Personen mit dem Ziel der beruflichen Wiedereingliederung.
Diese umfassen zahlreiche arbeitsmarktbezogene Hilfestellungen wie z. B. Berufsorientierung, Qualifizierung, Praktika, aktive Arbeitssuche bzw. Coaching bei der Unternehmensgründung.
Die Dauer der Maßnahme orientiert sich vor allem an der Ausbildung und beträgt maximal 156 Wochen bzw. in Ausnahmefällen (z. B. für ältere TeilnehmerInnen über 50) maximal 209 Wochen – vorausgesetzt, es handelt sich um Maßnahmen im Sinne des §18 (6) ALVG (Arbeitslosenversicherungsgesetz).