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2014-03-12 16:06:00
Outplacementstiftung – Arbeitsstiftungen AMS Ö
Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien, österreichweit

Die Arbeitsstiftung ist eine arbeitsmarktpolitische Maßnahme, die regelmäßig im Zusammenhang mit Sozialplänen beschlossen wird. Ihre Rechtsgrundlage findet sich im Arbeitslosenversicherungsgesetz und wird in einer Bundesrichtlinie vom AMS näher ausgestaltet.

Es handelt sich dabei um eine Einrichtung von einem oder mehreren Unternehmen, in der zielgerichtete Schulungsmaßnahmen für arbeitslos gewordenen Arbeitnehmer durchgeführt werden, die die Chancen auf einen Arbeitsplatz erhöhen sollen.

Gefördert werden Maßnahmen zur beruflichen Neuorientierung und (Höher)Qualifizierung von arbeitslosen Personen mit dem Ziel der beruflichen Wiedereingliederung.

Diese umfassen zahlreiche arbeitsmarktbezogene Hilfestellungen wie z. B. Berufsorientierung, Qualifizierung, Praktika, aktive Arbeitssuche bzw. Coaching bei der Unternehmensgründung.

Die Dauer der Maßnahme orientiert sich vor allem an der Ausbildung und beträgt maximal 156 Wochen bzw. in Ausnahmefällen (z. B. für ältere TeilnehmerInnen über 50) maximal 209 Wochen – vorausgesetzt, es handelt sich um Maßnahmen im Sinne des §18 (6) ALVG (Arbeitslosenversicherungsgesetz).

Unternehmen,

  • die einen größeren Personalabbau planen
  • in Zusammenarbeit der Geschäftsführung mit dem Betriebsrat, den MitarbeiterInnen , den Sozialpartnern und dem AMS Wien eine Arbeitsstiftung gründen und
  • die Kosten abseits der Existenzsicherung übernehmen wollen

StiftungsteilnehmerInnen,

  • deren Arbeitsverhältnis aus wirtschaftlichen und strukturellen Gründen seitens des Unternehmens beendet wurde und
  • die Anspruch auf Arbeitslosengeld haben
  • Einigung zwischen Betriebsrat und Betriebsinhaber zur Erstellung eines Sozialplanes mit der Option auf Errichtung einer Arbeitsstiftung
  • Klärung finanzieller, organisatorischer und juristischer Fragen
  • Entscheidung über den Stiftungsträger
  • Konzeptentwicklung durch den Stiftungsträger in Abstimmung mit dem AMS Wien und Zustimmung der Sozialpartner
  • Nach positivem Bescheid durch das AMS Wien sind Eintritte in die Stiftungsmaßnahme möglich

Outplacementstiftung

  • Das AMS gewährt den TeilnehmerInnen „Stiftungsarbeitslosengeld“ in der Höhe des gebührenden Arbeitslosengeldes für maximal drei (allenfalls vier) Jahre.
  • Das Unternehmen übernimmt die Stiftungs- und Qualifizierungskosten sowie die ausbildungsbedingten Zuschussleistungen für die TeilnehmerInnen.

Arbeitsmarktservice Österreich
Internet: http://www.ams.at

Regionale Geschäftsstellen des AMS sind aufgelistet unter:
Internet: http://www.ams.at/service-unternehmen/personalsuche/geschaeftsstellen/adressen

Nähere Informationen sind bei der zuständigen regionalen AMS-Geschäftsstelle erhältlich.

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