Schüler- und Lehrlingsfreifahrt:
Als Eigenanteil ist ein Pauschalbetrag von 19,60 EUR pro Ausbildungsjahr zu leisten.
Schulfahrtbeihilfe:
Die Schulfahrtbeihilfe: je nach Länge des Schulweges und der Anzahl der Schulbesuchstage 4,40 EUR bis 39,40 EUR pro Monat (bei Zweitwohnsitz: zwischen 19,00 EUR und 58,00 EUR pro Monat).
Fahrtenbeihilfe für Lehrlinge und Lehrlingen gleichgestellte TeilnehmerInnen an den übrigen Ausbildungsformen nach dem Berufsausbildungsgesetz (BAG) :
5,10 EUR pro Monat bei einem Weg bis zehn km oder innerhalb des Ortsgebietes
7,30 EUR pro Monat bei einem Arbeitsweg von mehr als zehn km (bei Zweitwohnsitz: zwischen 19,00 EUR und 58,00 EUR pro Monat).
Schulfahrtbeihilfe wird für höchstens zehn Monate pro Ausbildungsjahr, in Verbindung mit einem Praktikum höchstens elf Monate pro Ausbildungsjahr gewährt.