Kosten für die Beförderung von Lehrlingen, SchülerInnen und Praktikantinnen vom Wohnsitz zum jeweiligen Ausbildungsort
Nähere Details zu den jeweiligen Förderungsmöglichkeiten und deren Voraussetzungen unter: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/agenda/familie/weitere-leistungen-fuer-familien/freifahrt-fahrtenbeihilfen.html
z. B. Schulfahrtbeihilfe für Fahrten zu Praktika:
Schüler- und Lehrlingsfreifahrt:
Als Eigenanteil ist ein Pauschalbetrag von 19,60 EUR pro Ausbildungsjahr zu leisten.
Schulfahrtbeihilfe:
Die Schulfahrtbeihilfe: je nach Länge des Schulweges und der Anzahl der Schulbesuchstage 4,40 EUR bis 39,40 EUR pro Monat (bei Zweitwohnsitz: zwischen 19,00 EUR und 58,00 EUR pro Monat).
Fahrtenbeihilfe für Lehrlinge und Lehrlingen gleichgestellte TeilnehmerInnen an den übrigen Ausbildungsformen nach dem Berufsausbildungsgesetz (BAG) :
5,10 EUR pro Monat bei einem Weg bis zehn km oder innerhalb des Ortsgebietes
7,30 EUR pro Monat bei einem Arbeitsweg von mehr als zehn km (bei Zweitwohnsitz: zwischen 19,00 EUR und 58,00 EUR pro Monat).
Schulfahrtbeihilfe wird für höchstens zehn Monate pro Ausbildungsjahr, in Verbindung mit einem Praktikum höchstens elf Monate pro Ausbildungsjahr gewährt.
Bundeskanzleramt Österreich
Bundesministerium für Frauen, Familie, Integration und Medien
Sektion VI – Familie und Jugend
Abt. VI/8 - Fahrtenbeihilfen, Freifahrten und Schulbuchaktion
Untere Donaustraße 13-15
1020 Wien
Tel. 01/531 15-0
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Internet: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/agenda/familie/weitere-leistungen-fuer-familien/freifahrt-fahrtenbeihilfen.html
Kontakt:
Elfriede Petrzalka
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Der Antrag ist beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt, das auch für die Gewährung der Familienbeihilfe zuständig ist, einzubringen.
Der Antrag ist bei dem zuständigen Wohnsitzfinanzamt, das auch für die Gewährung der Familienbeihilfe zuständig ist, einzubringen.