Fahrtenbeihilfen - Lehrlingsfreifahrt, Schülerfreifahrt, Schulfahrtbeihilfe
Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien, österreichweit

Kosten für die Beförderung von Lehrlingen, SchülerInnen und Praktikantinnen vom Wohnsitz zum jeweiligen Ausbildungsort

  • Lehrlingen in einem anerkannten Lehrverhältnis bzw. deren gesetzliche Vertreter sowie
  • SchülerInnen und PraktikantInnen

Nähere Details zu den jeweiligen Förderungsmöglichkeiten und deren Voraussetzungen unter: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/agenda/familie/weitere-leistungen-fuer-familien/freifahrt-fahrtenbeihilfen.html

z. B. Schulfahrtbeihilfe für Fahrten zu Praktika:

  • Anspruch auf österreichische Familienbeihilfe
  • Die/der SchülerIn besucht als ordentliche/r SchülerIn eine Technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Schule, eine Kaufmännische Schule, eine Schule für wirtschaftliche Berufe, eine Schule für Tourismus, eine Schule für Sozialberufe, eine Fachschule, eine Höhere Land- und forstwirtschaftliche Schule, eine Land- und forstwirtschaftliche Fachschule, eine Schule für Gesundheits-und Krankenpflege, eine Schule für den medizinisch-technischen Fachdienst oder eine Bildungsanstalt für Sozialpädagogik
  • Die/der SchülerIn besucht ein verpflichtendes Praktikum außerhalb der schulischen Unterrichtszeit
  • Der Schulweg ist in einer Richtung mindestens zwei km lang (gilt nicht für SchülerInnen mit Behinderung)
  • Es kann auf diesem Schulweg keine unentgeltliche Beförderung in Anspruch genommen werden

Schüler- und Lehrlingsfreifahrt:
Als Eigenanteil ist ein Pauschalbetrag von 19,60 EUR pro Ausbildungsjahr zu leisten.

Schulfahrtbeihilfe:
Die Schulfahrtbeihilfe: je nach Länge des Schulweges und der Anzahl der Schulbesuchstage 4,40 EUR bis 39,40 EUR pro Monat (bei Zweitwohnsitz: zwischen 19,00 EUR und 58,00 EUR pro Monat).

Fahrtenbeihilfe für Lehrlinge und Lehrlingen gleichgestellte TeilnehmerInnen an den übrigen Ausbildungsformen nach dem Berufsausbildungsgesetz (BAG) :
5,10 EUR pro Monat bei einem Weg bis zehn km oder innerhalb des Ortsgebietes
7,30 EUR pro Monat bei einem Arbeitsweg von mehr als zehn km (bei Zweitwohnsitz: zwischen 19,00 EUR und 58,00 EUR pro Monat).

Schulfahrtbeihilfe wird für höchstens zehn Monate pro Ausbildungsjahr, in Verbindung mit einem Praktikum höchstens elf Monate pro Ausbildungsjahr gewährt.

Bundeskanzleramt Österreich
Bundesministerium für Frauen, Familie, Integration und Medien

Sektion VI – Familie und Jugend
Abt. VI/8 - Fahrtenbeihilfen, Freifahrten und Schulbuchaktion
Untere Donaustraße 13-15
1020 Wien
Tel. 01/531 15-0
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/agenda/familie/weitere-leistungen-fuer-familien/freifahrt-fahrtenbeihilfen.html
Kontakt:
Elfriede Petrzalka
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Der Antrag ist beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt, das auch für die Gewährung der Familienbeihilfe zuständig ist, einzubringen.

Der Antrag ist bei dem zuständigen Wohnsitzfinanzamt, das auch für die Gewährung der Familienbeihilfe zuständig ist, einzubringen.

  • Schulfahrtbeihilfe: Der Antrag ist bis 30.06. des Kalenderjahres, das dem Schuljahr folgt, für welches die Schulfahrtbeihilfe beantragt wird, einzubringen.
  • Fahrtenbeihilfe für Lehrlinge: Der Antrag ist für jedes Kalenderjahr nach Ablauf dieses Kalenderjahres, längstens bis zum Ablauf des nachfolgenden Kalenderjahres einzubringen.
Lehrlinge/SchülerInnen/Studierende