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date time
2014-03-12 12:23:00
Erika Hingler-Sieber-Stiftung Salzburg
Salzburg

Beihilfen und Stipendien für:

  • Schulausbildung (z. B. Lernhilfe, Sprachreisen, Maturareisen, Internatskosten, Schulgeld)
  • Studium
  • Weiterbildung (2. Bildungsweg) (z. B. Meisterprüfungskurs, WIFI- oder BFI-Kurse, zusätzlicher Führerschein, Computerführerschein)

Die Stiftung unterstützt subsidiär, das heißt nur insoweit, als nicht andere Zahler z. B. das Jugendamt, das Sozialamt, die Studienbeihilfenbehörde, Sozialversicherungsträger oder Finanzamt (Familienbeihilfe) vorhanden sind.

  • SchülerInnen (Hinweis: SchülerInnen im Pflichtschulbereich (Volksschule, Hauptschule) werden in der Regel nicht unterstützt, weil für sie die öffentliche Hand aufkommt.)
  • Studierende an Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen, Pädagogischer Akademien
  • Personen in Weiterbildung bis zum vollendeten 27. Lebensjahr (=Altersgrenze für Erstantrag)

von Kindern, die ohne Eltern oder familiäre Fürsorge in einem Kinderdorf, einer gleichartigen Einrichtung, einem Heim oder als Pflegekinder aufwachsen mussten oder müssen.

Eine Unterstützung ist unter Umständen auch in Fällen denkbar, in denen die Eltern zwar leben, aber definitiv als Erhalter und Erzieher "ausfallen" (z. B. der Vater ist unbekannt oder unbekannten Aufenthaltes, die Mutter lebt stationär in einer Klinik oder einem Heim, Kinder müssen wegen Missbrauchs oder Gewalt der Familie abgenommen werden usw.).

Unterstützt werden Personen, die

  • ohne Eltern oder familiäre Fürsorge,
  • in einem Kinderdorf oder einer gleichartigen Einrichtung (z. B. Pro Juventute-Haus, Wohngemeinschaft u.ä.) oder als Pflegekinder,
  • in Stadt und Land Salzburg geboren und aufgewachsen sind oder zumindest den Großteils des Lebens hier verbracht haben
  • und für die keine anderen ausreichenden finanziellen Mittel zur Finanzierung ihrer Ausbildung / ihres Studiums / ihrer beruflichen Weiterbildung vorhanden sind.

Die Weiterbildung muss in einem unmittelbaren beruflichen Zusammenhang stehen bzw. der Erlangung eines Berufes dienen.

Die Stiftung unterstützt subsidiär, das heißt nur insoweit, als nicht andere Zahler z. B. das Jugendamt, das Sozialamt, die Studienbeihilfenbehörde, Sozialversicherungsträger oder Finanzamt (Familienbeihilfe) vorhanden sind.

  • Die Höhe der Beihilfen und Stipendien beträgt maximal 900,00 EUR monatlich für die gesamte Schul- bzw. Studiendauer.
  • Hievon werden die Familienbeihilfe, die staatliche Studienbeihilfe oder eine Schulbeihilfe des Landesschulrates, allfällige Waisenpensionen und Unterhaltsbeträge sowie Gehälter aus Studentenjobs etc. in Abzug gebracht.

Erika Hingler-Sieber-Stiftung
Postfach 74
5010 Salzburg
Tel.: 0681/20 88 3252
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Internet: http://www.ehss.at

Nähere Informationen sind bei der Erika Hingler-Sieber-Stiftung erhältlich.

ArbeitnehmerInnen/Arbeitsuchende/Arbeitslose, Lehrlinge/SchülerInnen/Studierende
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