Unterstützt werden Personen, die
- ohne Eltern oder familiäre Fürsorge,
- in einem Kinderdorf oder einer gleichartigen Einrichtung (z. B. Pro Juventute-Haus, Wohngemeinschaft u.ä.) oder als Pflegekinder,
- in Stadt und Land Salzburg geboren und aufgewachsen sind oder zumindest den Großteils des Lebens hier verbracht haben
- und für die keine anderen ausreichenden finanziellen Mittel zur Finanzierung ihrer Ausbildung / ihres Studiums / ihrer beruflichen Weiterbildung vorhanden sind.
Die Weiterbildung muss in einem unmittelbaren beruflichen Zusammenhang stehen bzw. der Erlangung eines Berufes dienen.
Die Stiftung unterstützt subsidiär, das heißt nur insoweit, als nicht andere Zahler z. B. das Jugendamt, das Sozialamt, die Studienbeihilfenbehörde, Sozialversicherungsträger oder Finanzamt (Familienbeihilfe) vorhanden sind.