Beihilfen und Stipendien für:
Die Stiftung unterstützt subsidiär, das heißt nur insoweit, als nicht andere Zahler z. B. das Jugendamt, das Sozialamt, die Studienbeihilfenbehörde, Sozialversicherungsträger oder Finanzamt (Familienbeihilfe) vorhanden sind.
von Kindern, die ohne Eltern oder familiäre Fürsorge in einem Kinderdorf, einer gleichartigen Einrichtung, einem Heim oder als Pflegekinder aufwachsen mussten oder müssen.
Eine Unterstützung ist unter Umständen auch in Fällen denkbar, in denen die Eltern zwar leben, aber definitiv als Erhalter und Erzieher "ausfallen" (z. B. der Vater ist unbekannt oder unbekannten Aufenthaltes, die Mutter lebt stationär in einer Klinik oder einem Heim, Kinder müssen wegen Missbrauchs oder Gewalt der Familie abgenommen werden usw.).
Unterstützt werden Personen, die
Die Weiterbildung muss in einem unmittelbaren beruflichen Zusammenhang stehen bzw. der Erlangung eines Berufes dienen.
Die Stiftung unterstützt subsidiär, das heißt nur insoweit, als nicht andere Zahler z. B. das Jugendamt, das Sozialamt, die Studienbeihilfenbehörde, Sozialversicherungsträger oder Finanzamt (Familienbeihilfe) vorhanden sind.
Erika Hingler-Sieber-Stiftung
Postfach 74
5010 Salzburg
Tel.: 0681/20 88 3252
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: http://www.ehss.at
Nähere Informationen sind bei der Erika Hingler-Sieber-Stiftung erhältlich.