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date time
2014-03-12 11:21:00
Bildungskonto VLBG
Vorarlberg
  • Vollzeit-Ausbildungen mit Arbeitsmarktrelevanz und einer Mindestdauer von vier Monaten
    • a) Vorbereitungskurse auf die Meister- oder Befähigungsprüfung
    • b) Vorbereitungslehrgänge für die Lehrabschlussprüfung
    • c) Universitäts- bzw. Fachhochschullehrgänge
    • d) WIFI-Fachakademien
    • e) Werkmeisterschule
    • f) berufsbildende Fachkurse mit einem Mindeststundenausmaß von 80 Unterrichtsstunden. Die Bildungsmaßnahme muss in einem erkenn-
      baren fachlichen Zusammenhang mit der aktuellen oder zukünftigen beruflichen Tätigkeit stehen. Ist dies nicht der Fall, entscheidet der Vorstand
      nach Bewertung der von der/dem AntragstellerInvorgebrachten Argumente über die Zuerkennung der Förderung.
  • Ausgenommen von einer Förderung sind Hobbykurse sowie Studien an Universitäten, Hoch- und Fachhochschulen.
  • Tageskurse für die Vorbereitung zur Berufsreifeprüfung sind ausgenommen, da es für die Absolvierung der Berufsreife- bzw. Studien­berechtigungs­prüfung eine pauschale Förderung gibt.
  • Hinweis: Der Besuch von Bildungsveranstaltungen außerhalb Vorarlbergs wird nur gefördert, wenn es in Vorarlberg keine gleichwertige Ausbildung gibt und die Ausbildung im arbeitsmarktpolitischen Interesse liegt.

Personen, die aufgrund ihrer Vollzeit-Ausbildung die berufliche Tätigkeit stark einschränken bzw. aufgeben und damit einen Einkommensverlust von mindestens 25 % haben

  • Hauptwohnsitz in Vorarlberg
  • keine höhere Qualifikation als Matura/Reifeprüfung
  • Ausbildung findet an zumindest vier Tagen pro Woche mit mindestens 30 Stunden Unterricht bzw. Praktikum statt.
  • vor Beginn der Ausbildung insgesamt mindestens ein Jahr, die letzten sechs Monate in Vorarlberg über der Geringfügigkeitsgrenze beschäftigt. Frühere Beschäftigungen im EWR-Raum können hinzugerechnet werden.
  • Monatsbruttoeinkommen unmittelbar vor Ausbildungsbeginn unter 4.500,00 EUR (Freibetrag von 660,00 EUR pro Unterhaltsberechtigter/m) 
  • Grundsätzlich beträgt die Förderhöhe zwischen 150,00 EUR und 370,00 EUR pro Monat. Sie wird – je nach Dauer der Ausbildung – für maximal zehn Monate pro Jahr gewährt. Für Lehrverhältnisse ist die Förderung für 12 Monate pro Jahr möglich.
  • Die Förderhöhe wird nach den anfallenden Kurskosten gestaffelt und hängt auch davon ab, ob die/der BildungsteilnehmerIn während der Ausbildung Taschengeld oder Praktikumsentgelt erhält.
  • Ein allfälliger Zuschuss des Bundes oder Landes (ausgenommen die Schulbeihilfe) wird bei der Bemessung der Förderungshöhe berücksichtigt
  • Achtung: Wenn vom Arbeitsmarktservice eine Beihilfe ausbezahlt wird, kann für diesen Zeitraum keine Förderung gewährt werden
  • Wird die Schule/Weiterbildung vorzeitig abgebrochen, ist dies der Arbeiterkammer, Abteilung Förderwesen, umgehend zu melden und der aliquote Anteil zurückzuzahlen.

Die Initiative "Bildungszuschuss" wurde gemeinsam mit den Sozialpartnern entwickelt. Träger der Bildungsförderung sind neben dem Land Vorarlberg die Arbeiterkammer Vorarlberg, die Wirtschaftskammer Vorarlberg sowie das AMS Österreich.

Abwicklung:
Arbeiterkammer Vorarlberg
Bildungszuschuss
Widnau 2-4
6800 Feldkirch
Tel.: 050/258-4200 bzw. 05522/306-4200
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. bzw. Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Internet: http://www.bildungszuschuss.at

Der Antrag kann frühestens nach Ausbildungsbeginn und muss spätestens drei Monate nach Ausbildungsende (bei kürzeren Ausbildungen) bzw. Ende des jeweiligen Ausbildungsjahres gestellt werden.

ArbeitnehmerInnen/Arbeitsuchende/Arbeitslose, Lehrlinge/SchülerInnen/Studierende
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