Bildungskonto VLBG
Vorarlberg
  • Vollzeit-Ausbildungen mit einer Mindestdauer von vier Monaten oder Absolvierung einer Lehre in Vorarlberg (sofern nach kollektivvertraglich geregeltem Lehrlingseinkommen entlohnt)
  • Ausgenommen von einer Förderung sind Hobbykurse sowie Studien an Universitäten, Hoch- und Fachhochschulen.
  • Hinweis: Der Besuch von Bildungsveranstaltungen außerhalb Vorarlbergs wird nur gefördert, wenn es in Vorarlberg keine gleichwertige Ausbildung gibt und die Ausbildung im arbeitsmarktpolitischen Interesse liegt.

Personen, die aufgrund ihrer Vollzeit-Ausbildung die berufliche Tätigkeit stark einschränken bzw. aufgeben und damit einen erheblichen Einkommensverlust haben

  • Hauptwohnsitz in Vorarlberg
  • keine höhere Qualifikation als Matura/Reifeprüfung
  • Ausbildung findet an zumindest vier Tagen pro Woche mit mindestens 30 Stunden Unterricht bzw. Praktikum statt.
  • vor Beginn der Ausbildung insgesamt mindestens ein Jahr, die letzten sechs Monate in Vorarlberg über der Geringfügigkeitsgrenze beschäftigt. Frühere Beschäftigungen im EWR-Raum können hinzugerechnet werden.
  • Starke Einschränkung bzw. Aufgabe der beruflichen Tätigkeit aufgrund der Ausbildung und daher Hinnahme eines erheblichen Einkommensverlustes
  • Monatsbruttoeinkommen unmittelbar vor Ausbildungsbeginn unter 3.700,00 EUR (Freibetrag von 550,00 EUR pro Unterhaltsberechtigter/m) 
  • Die Förderhöhe wird nach den anfallenden Kurskosten gestaffelt und hängt auch davon ab, ob die/der BildungsteilnehmerIn während der Ausbildung Taschengeld oder Praktikumsentgelt erhält.
  • Grundsätzlich beträgt die Förderhöhe zwischen 120,00 EUR und 300,00 EUR pro Monat. Sie wird – je nach Dauer der Ausbildung – für maximal zehn Monate pro Jahr gewährt. Für Lehrverhältnisse ist die Förderung für 12 Monate pro Jahr möglich.
  • Ein allfälliger Zuschuss des Bundes oder Landes (ausgenommen die Schulbeihilfe) wird bei der Bemessung der Förderungshöhe berücksichtigt
  • Achtung: Wenn vom Arbeitsmarktservice eine Beihilfe ausbezahlt wird, kann für diesen Zeitraum keine Förderung gewährt werden
  • Wird die Schule/Weiterbildung vorzeitig abgebrochen, ist dies der Arbeiterkammer, Abteilung Förderwesen, umgehend zu melden und der aliquote Anteil zurückzuzahlen.

Die Initiative "Bildungszuschuss" wurde gemeinsam mit den Sozialpartnern entwickelt. Träger der Bildungsförderung sind neben dem Land Vorarlberg die Arbeiterkammer Vorarlberg, die Wirtschaftskammer Vorarlberg sowie das AMS Österreich.

Abwicklung:
Arbeiterkammer Vorarlberg
Bildungszuschuss
Widnau 2-4
6800 Feldkirch
Tel.: 050/258-4200 bzw. 05522/306-4200
Fax: 050/258-4201
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! bzw. Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: http://www.bildungszuschuss.at

Der Antrag kann frühestens nach Ausbildungsbeginn und muss spätestens drei Monate nach Ausbildungsende bzw. Ende des jeweiligen Ausbildungsjahres gestellt werden.

ArbeitnehmerInnen/Arbeitsuchende/Arbeitslose, Lehrlinge/SchülerInnen/Studierende