Die maximale Gesamtförderhöhe für den Zeitraum 2023 bis 2026:
- grundsätzlich 30 % der Kurskosten bis zur maximalen Gesamtförderhöhe von 2.200,00 EUR
- erhöhter Fördersatz von 60 % der Kurskosten bis zur maximalen Gesamtförderhöhe von 2.700,00 EUR/max. 4.000,00 EUR bei OÖ. Digi-Bonus gefördert für
- Ö. Digi-Bonus (für höherwertige digitale Ausbildungen)
- OÖ. Bonus: Kollegs für Elementar- und Sozialpädagogik sowie Grundausbildungen für Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen
- OÖ. Bonus für Ausbildungen in Gesundheits- und Pflegeberufen
- OÖ. Bonus für außerordentliche Lehrabschlüsse (ausnahmsweise Zulassung zur Lehrabschlussprüfung nach dem Berufsausbildungsgesetz)
- OÖ. Bonus für Karenzierte und WiedereinsteigerInnen (Personen, die aus Anlass der Geburt eines Kindes Anspruch auf Wochengeld haben bzw. Kinderbetreuungsgeld beziehen, sofern sie vorher in einem aufrechten Dienstverhältnis waren und mindestens sechs Monate ihr Arbeitsverhältnis unterbrechen)
- Personen ab Vollendung des 50. Lebensjahres, sofern ihr monatliches Bruttoeinkommen nicht mehr als 2.400,00 EUR beträgt
- Personen, die zwecks Integration Deutschkurse besuchen (A1, A2, B1 und B2)
- Personen, die keinen höheren formalen Abschluss als maximal den Pflichtschulabschluss und keine berufliche Qualifikation haben und sich in keinem Lehrverhältnis befinden.
- Sprachkurse sind generell bis zur maximalen Gesamtförderhöhe von 1.000,00 EUR förderbar.
Zusätzlich zum Bildungskonto des Landes Oberösterreich können AK-Mitglieder für viele Angebote die AK-Leistungskarten-Ermäßigung beziehungsweise für bestimmte Kurse den AK-Bildungsbonus in Anspruch nehmen.
Bildungskosten können auch im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung steuerlich geltend gemacht werden.