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Bildungskonto des Landes OÖ
Oberösterreich
  • berufsorientierte Weiterbildung (Kurse, Seminare, Meisterschulen, akademische, postgraduale und Masterlehrgänge)
  • berufliche Umorientierung/Umschulung (bei Umschulungen ist die berufliche Anwendung innerhalb eines Jahres nach Abschlussnachzuweisen)
  • Von der Förderung ausgenommen sind:
    • Studien an Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen und sonstigen Instituten, die mit einem akademischen Grad abschließen (Bachelor-, Master-, Magister-, Doktoratsstudium oder MBA/MSc etc.)
    • esoterische und energetische Aus- und Weiterbildungen
    • Führerscheinkurse für die Gruppen A und B (ausgenommen der Gruppen C bis F bei unmittelbarer beruflicher Anwendung)
    • Hobbykurse
    • Kurse mit Kurskosten unter 100,00 EUR
    • Anreise-, Nächtigungs-, Verpflegungs- und Literaturkosten
    • Prüfungsgebühren
  • Arbeitnehmerinnen in einem aufrechten Arbeitsverhältnis (Vollzeit oder Teilzeit)
  • ArbeitnehmerInnen in Bildungskarenz
  • geringfügig Beschäftigte
  • freie DienstnehmerInnen
  • Personen, die zu Kursbeginn Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe beziehen
  • Personen, die aufgrund der Geburt eines Kindes Anspruch auf Wochengeld haben bzw. Kinderbetreuungsgeld beziehen, sofern sie vorher in einem aufrechten Arbeitsverhältnis waren und mindestens für sechs Monate ihr Arbeitsverhältnis unterbrechen
  • WiedereinsteigerInnen nach der Kinderkarenz, die beim AMS arbeitssuchend gemeldet sind, keine Leistungen des AMS erhalten und mindestens für sechs Monate ihr Arbeitsverhältnis unterbrechen
  • Ein-Personen-UnternehmerInnen und KleinunternehmerInnen mit maximal fünf (VZÄ-Vollzeitäquivalent) Beschäftigten. Bei UnternehmerInnen mit einem akademischen Abschluss darf das Einkommen monatlich nicht mehr als 2.700,00 EUR brutto betragen
  • Personen mit einem akademischen Abschluss werden nur gefördert, wenn ihr monatliches Brutto-Einkommen höchstens 2.700,00 EUR beträgt.
  • Von der Förderung ausgenommen sind Personen, die:
    • beim AMS als arbeitssuchend vorgemerkt sind und bisher keinen Arbeitnehmerstatus hatten
    • eine Alterspension beziehen
    • ihren Hauptwohnsitz nur für einen bestimmten Zeitraum in Oberösterreich angemeldet haben (z. B. für Studien- und Ausbildungszwecke, Au-pair)
  • Hauptwohnsitz zu Kursbeginn in Oberösterreich
  • Bildungseinrichtung muss das Qualitätssiegel der Oö. Erwachsenen- und Weiterbildungseinrichtungen oder einen vergleichbare Qualitätsnachweis (z. B. Ö-Cert) haben. Akademien bzw. Schulen müssen per Bescheid aufgrund eines Bundes- oder Landesgesetzen eingerichtet sein.
  • Mindestens 75 % Anwesenheit im Kurs

Die maximale Gesamtförderhöhe für den Zeitraum 2019 bis 2022:

  • Für Sprachkurse beträgt die maximale Förderhöhe insgesamt 1.000,00 EUR.
  • Personen mit einem akademischen Abschluss werden nur gefördert, wenn ihr monatliches Brutto-Einkommen höchstens 2.700,00 EUR beträgt.
  • ArbeitnehmerIn (Vollzeit/Teilzeit), geringfügig Beschäftigte/r und Arbeitslose/r mit Berufsabschluss: 30 % der Kurskosten bis maximal 2.000,00 EUR
  • Bildungsmaßnahmen werden mit einem erhöhten Fördersatz von 60 % der Kurskosten bis zur maximalen Gesamtförderhöhe von 2.400,00 EUR gefördert, bei Personen, die
    • aus Anlass der Geburt eines Kindes Anspruch auf Wochengeld haben bzw. Kinderbetreuungsgeld beziehen, sofern sie vorher in einem aufrechten Arbeits­verhältnis waren und mindestens sechs Monate ihr Arbeitsverhältnis unterbrechen
    • WiedereinsteigerInnen nach der Kinderkarenz, die beim AMS arbeitssuchend gemeldet sind, keine Leistungen des AMS erhalten und
    • mindestens sechs Monate ihr Arbeitsverhältnis unterbrechen
    • zur Vorbereitung auf die ausnahmsweise Zulassung zur Lehrabschlussprüfung nach dem Berufsausbildungsgesetz
    • ab Vollendung des 50. Lebensjahres, sofern ihr Einkommen monatlich nicht mehr als 2.200 Euro brutto beträgt
    • die zwecks Integration Deutschkurse besuchen (A1, A2, B1 und B2)
    • die keinen höheren formalen Abschluss als maximal den Pflichtschulabschluss und keine Berufsausbildung haben

Zusätzlich zum Bildungskonto des Landes Oberösterreich können AK-Mitglieder für viele Angebote die AK-Leistungskarten-Ermäßigung beziehungsweise für bestimmte Kurse den AK-Bildungsbonus in Anspruch nehmen.

Bildungskosten können auch im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung steuerlich geltend gemacht werden.

Amt der OÖ Landesregierung
Direktion Bildung und Gesellschaft
Bahnhofplatz 1
4021 Linz
Tel.: 0732/7720-149 00
Fax: 0732/7720-21 17 87
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: http://www.land-oberoesterreich.gv.at

Antragstellung innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss der Bildungsmaßnahme bzw. Ablegung der Abschlussprüfung

Personen, die eine Ausbildung in einem neuen Beruf abgeschlossen haben, müssen zusätzlich einen Nachweis der beruflichen Anwendung (Arbeitsbestätigung, Gewerbeschein, …) erbringen. Bei fristgerechter Einreichung des Förderantrages erhalten diese betroffenen Personen eine schriftliche Aufforderung vom Land OÖ.

Richtlinien für den Zeitraum 2019 bis 2022 gelten für alle Anträge, die ab 01.01.2019 eingereicht werden.

ArbeitgeberInnen/Unternehmen/Institutionen, ArbeitnehmerInnen/Arbeitsuchende/Arbeitslose, Frauen