Die maximale Gesamtförderhöhe für den Zeitraum 2023 bis 2026:
Zusätzlich zum Bildungskonto des Landes Oberösterreich können AK-Mitglieder für viele Angebote die AK-Leistungskarten-Ermäßigung beziehungsweise für bestimmte Kurse den AK-Bildungsbonus in Anspruch nehmen.
Bildungskosten können auch im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung steuerlich geltend gemacht werden.
Amt der OÖ Landesregierung
Direktion Kultur und Gesellschaft
Bahnhofplatz 1
4021 Linz
Tel.: 0732/7720-149 00
Fax: 0732/7720-21 17 87
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: http://www.land-oberoesterreich.gv.at
Antragstellung innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss der Bildungsmaßnahme bzw. Ablegung der Abschlussprüfung
Richtlinien für den Zeitraum 2023 bis 2026 gelten für alle Anträge, die ab 01.01.2023 eingereicht werden.