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Bildungsgeld "Update" des Landes Tirol
Tirol
  • Schulungsmaßnahmen zur Aus- und Weiterbildung von ArbeitnehmerInnen, die von anerkannten Bildungsträgern durchgeführt werden
  • Förderbar sind die reinen Schulungskosten einschließlich Prüfungsgebühren, sofern diese vom Bildungsträger als Teil der Schulungskoten in Rechnung gestellt werden.
  • Nicht förderbar ist der Besuch von Schulen, Hochschulen, (Privat)Universitäten, sowie damit vergleichbaren Bildungseinrichtungen mit Öffentlichkeitsrecht, für die durch die öffentliche Hand bereits Schulbeihilfen, Stipendien oder ähnliche Unterstützungen vorgesehen sind.
  • ArbeitnehmerInnen, freie DienstnehmerInnen, Lehrlinge und öffentlich-rechtlich Bedienstete in einem aufrechten Arbeitsverhältnis,
  • Arbeitslose und Arbeitsuchende
  • WiedereinsteigerInnen und BerufseinsteigerInnen
  • selbstständige UnternehmerInnen mit nicht mehr als neun MitarbeiterInnen
  • Hinweis: Personen, die eine Fachkräfteförderung erhalten, kann für diese Ausbildung kein Bildungsgeld update zuerkannt werden.
  • Ordentlicher Wohnsitz oder Beschäftigungsort in Tirol und ein vorhergehendes Beschäftigungsverhältnis
  • Es werden nur Bildungsmaßnahmen von anerkannten Bildungsträgern gefördert.
  • Die einzelne Bildungsmaßnahme muss vor Kursbeginn als förderbar anerkannt sein.
    Weitere Informationen zu förderfähigen Kursen sind der Kursdatenbank zu entnehmen.
  • Als Bildungsmaßnahme gilt jeder Kurs, der vom Bildungsträger als selbständiges Modul angeboten wird.
  • Die Kursgebühr muss mindestens 180,00 EUR betragen, für Kurse mit Bildungsbonus mindestens 500,00 EUR.
  • Die Anwesenheit in der Bildungsmaßnahme muss mehr als 75 % betragen.
  • Die Kurskosten müssen von der/dem AntragstellerIn selbst bezahlt worden sein.
  • Für die Zuerkennung des Bildungsbonus sind die Voraussetzungen für die Zuerkennung der Basisförderung nach Z 1 zu erfüllen und es ist die entsprechende Prüfung innerhalb eines Jahres nach Kursende zu absolvieren. Sofern die Bildungsmaßnahme, die Anlass für den Förderantrag ist, mehr als zwei Jahre dauert oder mehr als 3.000,00 EUR kostet, kann als weitere Fördervoraussetzung der Nachweis einer vorangegangenen bildungsanbieterunabhängigen Bildungs- und Berufsberatung, die bei einer dafür anerkannten und IBOBB-zertifizierten Beratungsstelle (AK Tirol, AMS Bizen, bildungsinfo-tirol, WIFI Berufs- und Bildungsconsulting) absolviert wurde, verlangt werden. Termine können bei den jeweiligen Beratungsstellen oder zentral über die Infoline der Bildungs- und Berufsberatung Tirol vereinbart werden: 0800 500 820
  • Für modulare Ausbildungen mit formalem Abschluss kann ein vom Bildungsträger bestätigter Bildungsplan verlangt werden
  • Betroffene Kurse sind in der Kursdatenbank entsprechend gekennzeichnet.

Die Förderung beträgt 

  • 30 % der nachgewiesenen Kurskosten als Basisförderung sowie
  • 20 % der nachgewiesenen Kurskosten als Bildungsbonus für bestimmte positiv abgelegte Schlussprüfungen (formale Abschlüsse auf gesetzlicher Basis)

Der maximale Förderbetrag beträgt für den Zeitraum

  • 01.01.2020 bis 31.12.2024 3.500,00 EUR pro Person
  • und kann bei Einhaltung der sonstigen Fördervoraussetzungen auf einmal oder in Teilen beantragt und gewährt werden.

Für eine Kursmaßnahme kann nur eine Basisförderung und gegebenenfalls ein Bildungsbonus gewährt werden.

Förderungen von dritter Seite sind insoweit zu berücksichtigen, als der gesamte Förderbetrag (inklusive Bildungsgeld) nicht höher als 80 % der nachgewiesenen Bildungskosten sein darf.

Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung Gesellschaft und Arbeit
Meinhardstraße 16
6020 Innsbruck
Tel.: 0512/508-3142
Fax: 0512/508-747805
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Kontakt:
Manuel Kranebitter
Tel.: 0512/508-7874
Internet: http://www.tirol.gv.at bzw. http://www.mein-update.at

 

Ansuchen sind vor Beginn der Bildungsmaßnahme, spätestens jedoch zwei Wochen nach Beginn mittels Online-Formular einzubringen.

Dies akutelle Richtlinie des Landes Tirol tritt am 01.01.2020 in Kraft und gilt bis 31.12.2024.

ArbeitgeberInnen/Unternehmen/Institutionen, ArbeitnehmerInnen/Arbeitsuchende/Arbeitslose, Frauen, Lehrlinge/SchülerInnen/Studierende