- Unterhalb der Einkommensgrenze "I" von netto 2.900,00 EUR:
- 30 % der nachgewiesenen Kurskosten als Basisförderung
- 20% der nachgewiesenen und tatsächlich vom Förderwerber*von der Förderwerberin bezahlten Kurskosten (inklusive MwSt.) als Bildungsbonus für bestimmte positiv abge-legte Schlussprüfungen (formale Abschlüsse auf gesetzlicher Basis).
- max. 3.500,00 EUR im Zeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2029 (kann auf einmal oder in Teilen beantragt werden)
- Zwischen der Einkommensgrenze "I" (netto 2.900,00 EUR) und "II" von netto EUR 3.400,00:
- 20 % der nachgewiesenen Kurskosten als Bildungsbonus für bestimmte positiv abgelegte Schlussprüfungen (formale Abschlüsse auf gesetzlicher Basis)
- 10% der nachgewiesenen und tatsächlich vom Förderwerber*von der Förderwerberin bezahlten Kurskosten (inklusive MwSt.) als Bildungsbonus für bestimmte positiv abge-legte Schlussprüfungen (formale Abschlüsse auf gesetzlicher Basis).
- max. 2.100,00 EUR im Zeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2029 (kann auf einmal oder in Teilen beantragt werden)
Für eine Kursmaßnahme kann nur eine Basisförderung und gegebenenfalls ein Bildungsbonus gewährt werden.
Förderungen von dritter Seite sind insoweit zu berücksichtigen, als der gesamte Förderbetrag (inklusive Bildungsgeld) nicht höher als 80 % der nachgewiesenen Bildungskosten sein darf.