Die Förderung beträgt
Der maximale Förderbetrag beträgt für den Zeitraum
Für eine Kursmaßnahme kann nur eine Basisförderung und gegebenenfalls ein Bildungsbonus gewährt werden.
Förderungen von dritter Seite sind insoweit zu berücksichtigen, als der gesamte Förderbetrag (inklusive Bildungsgeld) nicht höher als 80 % der nachgewiesenen Bildungskosten sein darf.
Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung Gesellschaft und Arbeit
Meinhardstraße 16
6020 Innsbruck
Tel.: 0512/508-3142
Fax: 0512/508-747805
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Kontakt:
Manuel Kranebitter
Tel.: 0512/508-7874
Internet: http://www.tirol.gv.at bzw. http://www.mein-update.at
Ansuchen sind vor Beginn der Bildungsmaßnahme, spätestens jedoch zwei Wochen nach Beginn mittels Online-Formular einzubringen.
Dies akutelle Richtlinie des Landes Tirol tritt am 01.01.2020 in Kraft und gilt bis 31.12.2024.