25 % jener Kurskosten inkl. etwaiger kursrelevanter Prüfungsgebühren, welche die/der AntragstellerIn nachweislich selbst geleistet hat.
Die Förderung beträgt bis zu 2.500,00 EUR innerhalb eines Förderzeitraums von fünf Jahren, wobei der Zeitraum mit Ende der ersten geförderten Maßnahme zu laufen beginnt.
Kurskosten (von Maßnahmen mit zumindest 100 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten) werden zu 50 % gefördert, wenn sie folgenden Fördersschwerpunkt aufweisen:
- Digitalisierung, Industrie 4.0
- Informatik, IKT, Mikroelektronik
- Fertigungstechnik, Elektrotechnik, Reinraumtechnik
- Automatisierungstechnik, Mechatronik, Mechanik
- Hoch-/Tiefbau, Bautechnik,
- Schweißtechnik, Maschinenbau, Konstruktion, CAD
- Werkmeisterschulen, Vorbereitungskurse Berufsreifeprüfung
- Vorbereitungskurse zu Meisterprüfungen und Befähigungsprüfungen
Weiterbildungkosten für folgende Personengruppen werden generell zu 75 % gefördert:
- ArbeitnehmerInnen, die im Zeitraum der Weiterbildung eine Lehre absolvieren
- Jugendliche und junge Erwachsenebis zum Abschluss des 25.Lebensjahres (zum Zeitpunkt des Beginns der Kursmaßnahme)
- WiedereinsteigerInnen nach der Elternkarenz
- ArbeitnehmerInnnen 50+ (zum Zeitpunkt des Beginns der Kursmaßnahme)
- ArbeitnehmerIinnen, die über drei Monate von Kurzarbeit betroffen sind und – zumindest teilweise –während der Kurzarbeitsphase die Schulungsmaßnahme absolvieren
- ArbeitnehmerInnen, die während der gesamten Maßnahme in Bildungskarenz sind
Personen ohne Lehrabschluss können im Rahmen des Projektes „Du kannst was – Vorbereitung zur Lehrabschlussprüfung“ gefördert werden. Die Förderung beträgt 75 %, die restlichen 25 % sind nachweislich von einer anderen Trägerorganisation (WIFI, BFI, VHS etc.), einer anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaft (Bund, Gemeinde) oder privaten Unternehmen aufzubringen.