Berufsspezifische Weiterbildungsmaßnahmenund die damit verbundenen Prüfungsgebühren, die
Kursmaßnahmen, die in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit der während der Maßnahme ausgeübten Tätigkeit stehen, jedoch dem Wechsel in ein anderes Berufsfeld dienen, können nur gefördert werden, wenn:
Bei WiedereinsteigerInnen während bzw. nach der Elternkarenz können Weiterbildungsmaßnahmen, die den Wiedereinstieg in eine berufliche Tätigkeit erleichtern, gefördert werden.
Generell nicht gefördert werden:
Die Förderung beträgt bis zu 2.500,00 EUR innerhalb eines Förderzeitraums von fünf Jahren, wobei der Zeitraum mit Ende der ersten geförderten Maßnahme zu laufen beginnt.
Kurskosten (von Maßnahmen mit zumindest 100 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten) werden zu 50 % gefördert, wenn sie folgenden Fördersschwerpunkt aufweisen:
Weiterbildungkosten für folgende Personengruppen werden generell zu 75 % gefördert:
Personen ohne Lehrabschluss können im Rahmen des Projektes „Du kannst was – Vorbereitung zur Lehrabschlussprüfung“ gefördert werden. Die Förderung beträgt 75 %, die restlichen 25 % sind nachweislich von einer anderen Trägerorganisation (WIFI, BFI, VHS etc.), einer anderen öffentlich-rechtlichenKörperschaft (Bund, Gemeinde) oder privaten Unternehmen aufzubringen.
Amt der Kärntner Landesregierung
Abteilung 11 Zukunftsentwicklung, Arbeitsmarkt und Wohnbau
Völkermarkter Ring 29
9021 Klagenfurt
Tel.: 050 536-31102
Fax: 050 536-31100
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: http://www.ktn.gv.at
Antragstellung kann frühestens zu Beginn der Maßnahme, während der Laufzeit und muss spätestens vier Monate nach Abschluss der Kursmaßnahme erfolgen.