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AMS-Beihilfe für Gebärdensprachdolmetschkosten in AMS-Kursen
Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien, österreichweit

Teilnahme an AMS-Kursen, wenn dafür eine Gebärdendolmetschleistung benötigt wird

Personen, welche für die erfolgreiche Teilnahme an einer AMS-Kursmaßnahme eine/n GebärdensprachdolmetscherIn benötigen

Beihilfe gebüht nur für tatsächlich notwendige Kurszeiten, und nicht bei Unterricht anhand schriftlicher Unterlagen.

maximal 39,66 EUR inklusive Umsatzsteuer je halbe Stunde

Arbeitsmarktservice Österreich (AMS)
Internet: http://www.ams.at

Regionale Geschäftsstellen des AMS sind aufgelistet unter:
Internet: https://www.ams.at/organisation/adressen-und-telefonnummern

Antragstellung VOR Kursbeginn entweder über das persönliche eAMS-Konto oder bei der zuständigen AMS-Geschäftsstelle.

ArbeitnehmerInnen/Arbeitsuchende/Arbeitslose, Personen mit Behinderung