Die Antragstellung für das Ausbildungsjahr 2023/2024 ist vom 15.10.2023 bis 31.03.2024 möglich.
Für eine/n Studierende kann nur ein Antrag für die Studienbeihilfe gestellt werden. Sollten mehrere Anträge vorliegen, wird die Beihilfe jener Person gewährt, die über das niedrigere oder kein Einkommen verfügt.