Nicht gefördert werden:
a) Doktoratsstudien, Universitäts- oder Hochschullehrgänge, Lehrgänge universitären Charakters oder Lehrgänge zur Weiterbildung
b) Bachelorstudien im Pflegebereich und damit verbundene Kombinationsausbildungen, Bachelorstudien im MTD-Bereich sowie das Bachelorstudium der Hebamme. Für diese gilt die jeweils gültige Richtlinie für die Gewährung einer Ausbildungsförderung für Gesundheits- und Sozialberufe der AK Steiermark.
Studienbeihilfe
300,00 EUR pro Studienjahr
Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark
Abt. BB - Bildung und Betriebssport
Hans-Resel-Gasse 8-14
8020 Graz
Tel.: 05/7799-2351
Fax: 05/7799-2387
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: http://www.akstmk.at
Kontakt:
Frau Eveline Goigner
Tel.: 05/7799-2355
Die Antragstellung für das Ausbildungsjahr 2023/2024 ist vom 15.10.2023 bis 31.03.2024 möglich.
Für eine/n Studierende kann nur ein Antrag für die Studienbeihilfe gestellt werden. Sollten mehrere Anträge vorliegen, wird die Beihilfe jener Person gewährt, die über das niedrigere oder kein Einkommen verfügt.