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2014-03-12 10:46:00
OÖ Pflegestipendium
Oberösterreich

Pflegeausbildung im Sinne der Richtlinie, welche die Ausbildungen zu den nachstehenden Berufen gem. § 1 des Bundesgesetzes über Gesundheits- und Krankenpflegeberufe (GuKG) und gem. 2. bis 4. Hauptstücks des Landesgesetzes, mit dem die Ausbildung, das Berufsbild und die Tätigkeit der Angehörigen der Sozialberufe geregelt wird (Oö. Sozialberufegesetz) umfasst:

  • a) Pflegeassistenz
  • b) Pflegefachassistenz
  • c) Gehobener Dienst der Gesundheits- und Krankenpflege
  • d) Fach-Sozialbetreuung mit dem Ausbildungsschwerpunkt Altenarbeit
  • e) Diplom-Sozialbetreuung mit dem Ausbildungsschwerpunkt Altenarbeit
  • f) Fach-Sozialbetreuung mit dem Ausbildungsschwerpunkt Behindertenarbeit
  • g) Diplom-Sozialbetreuung mit dem Ausbildungsschwerpunkt Behindertenarbeit
  • h) Fach-Sozialbetreuung mit dem Ausbildungsschwerpunkt Behindertenbegleitung
  • i) Diplom-Sozialbetreuung mit dem Ausbildungsschwerpunkt Behindertenbegleitung
  • j) Diplom-Sozialbetreuung mit dem Ausbildungsschwerpunkt Familienarbeit

Personen, die eine Pflegeausbildung bei einem entsprechend befugten Ausbildungsträger absolvieren, dessen Standort sich im Land Oberösterreich befindet.

  • Es darf keine Leistung der materiellen Existenzsicherung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz – AlVG, BGBl. Nr. 609/1977, oder dem Arbeitsmarktservicegesetz – AMSG, BGBl. Nr. 313/1994, bezogen werden.
  • Die Ausbildung muss bei einem entsprechend befugten Ausbildungsträger mit Standort OÖ absolviert werden, für die Ausbildungen a) - c) sind dies:
    • Altenbetreuungsschule des Landes Oberösterreich
    • Berufsförderungsinstitut OÖ

600,00 EUR monatlich, höchstens für die Dauer der Mindestzeit der jeweiligen Ausbildung

a) Pflegeassistenz: 1 Jahr
b) Pflegefachassistenz: 2 Jahre
c) Gehobener Dienst der Gesundheits- und Krankenpflege: 3 Jahre
d) Fach-Sozialbetreuung mit dem Ausbildungsschwerpunkt Altenarbeit: 2 Jahre
e) Diplom-Sozialbetreuung mit dem Ausbildungsschwerpunkt Altenarbeit: 3 Jahre
f) Fach-Sozialbetreuung mit dem Ausbildungsschwerpunkt Behindertenarbeit: 2 Jahre
g) Diplom-Sozialbetreuung mit dem Ausbildungsschwerpunkt Behindertenarbeit: 3 Jahre
h) Fach-Sozialbetreuung mit dem Ausbildungsschwerpunkt Behindertenbegleitung: 2 Jahre
i) Diplom-Sozialbetreuung mit dem Ausbildungsschwerpunkt Behindertenbegleitung: 3 Jahre
j) Diplom-Sozialbetreuung mit dem Ausbildungsschwerpunkt Familienarbeit: 3 Jahre

Amt der OÖ Landesregierung
Direktion Soziales und Gesundheit
Bahnhofplatz 1
4021 Linz
Tel.: 0732/7720-142 01
Fax: 0732/7720-21 43 55
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Internet: http://www.land-oberoesterreich.gv.at

  • Das Ansuchen ist beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Direktion Soziales und Gesundheit, Abteilung Soziales, einzubringen.
  • Der Antrag kann während einer laufenden Ausbildung jederzeit gestellt werden. Eine rückwirkende Auszahlung erfolgt jedoch nur für höchstens sechs Monate und ab September 2022.
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