Pflegeausbildung im Sinne der Richtlinie, welche die Ausbildungen zu den nachstehenden Berufen gem. § 1 des Bundesgesetzes über Gesundheits- und Krankenpflegeberufe (GuKG) und gem. 2. bis 4. Hauptstücks des Landesgesetzes, mit dem die Ausbildung, das Berufsbild und die Tätigkeit der Angehörigen der Sozialberufe geregelt wird (Oö. Sozialberufegesetz) umfasst:
Personen, die eine Pflegeausbildung bei einem entsprechend befugten Ausbildungsträger absolvieren, dessen Standort sich im Land Oberösterreich befindet.
600,00 EUR monatlich, höchstens für die Dauer der Mindestzeit der jeweiligen Ausbildung
a) Pflegeassistenz: 1 Jahr
b) Pflegefachassistenz: 2 Jahre
c) Gehobener Dienst der Gesundheits- und Krankenpflege: 3 Jahre
d) Fach-Sozialbetreuung mit dem Ausbildungsschwerpunkt Altenarbeit: 2 Jahre
e) Diplom-Sozialbetreuung mit dem Ausbildungsschwerpunkt Altenarbeit: 3 Jahre
f) Fach-Sozialbetreuung mit dem Ausbildungsschwerpunkt Behindertenarbeit: 2 Jahre
g) Diplom-Sozialbetreuung mit dem Ausbildungsschwerpunkt Behindertenarbeit: 3 Jahre
h) Fach-Sozialbetreuung mit dem Ausbildungsschwerpunkt Behindertenbegleitung: 2 Jahre
i) Diplom-Sozialbetreuung mit dem Ausbildungsschwerpunkt Behindertenbegleitung: 3 Jahre
j) Diplom-Sozialbetreuung mit dem Ausbildungsschwerpunkt Familienarbeit: 3 Jahre
Amt der OÖ Landesregierung
Direktion Soziales und Gesundheit
Bahnhofplatz 1
4021 Linz
Tel.: 0732/7720-142 01
Fax: 0732/7720-21 43 55
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: http://www.land-oberoesterreich.gv.at