- 50 % der Kurskosten und
- 50 % der Personalkosten ab der 25. Kursstunde – ab der 1. Kursstunde bei Arbeitskräften, die höchstens eine Pflichtschule abgeschlossen haben.
Eine Förderung der Personalkosten ist nur für Präsenz- und Live-Online-Kursstunden während der bezahlten Arbeitszeit möglich. Für Arbeitskräfte in Kurzarbeit ist die Personalkostenförderung nicht möglich.
Obergrenze: 10.000,00 EUR pro Person und Begehren.
Hinweis: Praktische Ausbildungen werden nur dann gefördert, wenn sie
- in einer Aus- oder Weiterbildungseinrichtung stattfinden oder
- von einer Aus- oder Weiterbildungseinrichtung getrennt von sonstigen betrieblichen Abläufen durchgeführt werden.