Qualifizierungsförderung
Weiterbildung von gering qualifizierten und älteren Arbeitskräften:
a) Arbeitskräfte, die höchstens die Pflichtschule abgeschlossen haben
Die Weiterbildung trägt mindestens zu einem dieser Ziele bei:
b) Weibliche Arbeitskräfte, die eine Lehre oder eine Berufsbildende mittlere Schule abgeschlossen haben
Die Weiterbildung trägt mindestens zu einem dieser Ziele bei:
c) Arbeitskräfte, die das 45. Lebensjahr vollendet und eine höhere Ausbildung als Pflichtschule haben
Die Weiterbildung trägt mindestens zu einem dieser Ziele bei:
Hinweis: NICHT förderbar sind folgende Personen:
Hinweis: NICHT förderbar sind folgende Aus- und Weiterbildungen:
Alle Unternehmen, ausgenommen
Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten diese Förderung auch Wohlfahrtseinrichtungen der gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften.
Obergrenze: 10.000,00 EUR pro Person und Begehren.
Hinweis: Praktische Ausbildungen werden nur dann gefördert, wenn sie
Arbeitsmarktservice Österreich (AMS)
Internet: http://www.ams.at
Regionale Geschäftsstellen des AMS sind aufgelistet unter:
Internet: https://www.ams.at/organisation/adressen-und-telefonnummern
Der Antrag ist spätestens eine Woche vor Beginn der Weiterbildung einzureichen.