Frauen,
- die aktuell in keinem Beschäftigungsverhältnis sind
- keine tertiäre Ausbildung aufweisen
- die durch die Ausbildung den Erhalt ihres Arbeitsplatzes sichern können
- Karenzgeld/Kinderbetreuungsgeld beziehen
Nicht gefördert werden: Qualifizierungsmaßnahmen für Unternehmenseigentümerinnen, handelsrechtliche Geschäftsführerinnen von sonstigen Unternehmen (OG, KG), statutarische Geschäftsführerinnen von Vereinen, Vorstandsmitglieder in Aktiengesellschaften, GmbHs und Genossenschaften, Arbeitnehmerinnen, die in einem unkündbaren Arbeitsverhältnis (Beamtinnen und Arbeitnehmerinnen in definitiv gestellten Arbeitsverhältnissen) sind, Arbeitnehmerinnen, die im Rahmen ihrer Ausfallstunden qualifiziert werden und hierfür eine Kurzarbeitsentschädigung erhalten, überlassene Arbeiterinnen von gewerblichen ArbeitskräfteüberlasserInnen, für die der Kollektivvertrag für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung gilt, geringfügig Beschäftigte und Lehrlinge sowie Frauen, die Familienbeihilfe beziehen oder beziehen können.