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Frauenbildungsfonds Ktn
Kärnten
  • Ausbildungskosten für Qualifizierungsmaßnahmen
  • bei dringendem Bedarf und in Fällen, in denen die Ausbildung keine eigenen Kosten verursacht, allerdings nicht berufsbegleitend angeboten wird, ein Beitrag zu den Lebenserhaltungskosten in Höhe von maximal 250,00 EUR monatlich während der Qualifizierungsmaßnahme bis zu einem Höchstbetrag 2.500,00 EUR Gesamtfördersumme
  • ODER Kinderbetreuungskosten, die während der Ausbildungszeit zu diesem Zweck nötig werden. Hierbei wird der tatsächliche Bedarf abgedeckt und die Förderhöhe richtet sich nach den monatlich anfallenden Kinderbetreuungskosten (max. 2.500,00 EUR gesamt). Die Kosten und die Rechnung dafür müssen dem Referat für Frauen und Gleichbehandlung schriftlich nachgewiesen werden.

Ist bereits eine abgeschlossene und existenzsichernde Ausbildung vorhanden, so kann eine Unterstützung aus dem FBF nur gewährt werden, wenn zwingende berufliche und gesundheitliche Gründe eine berufliche Umorientierung notwendig werden lassen.

Pro Förderwerberin kann nur ein Förderantrag eingebracht werden.

Frauen,

  • die aktuell in keinem Beschäftigungsverhältnis sind
  • keine tertiäre Ausbildung aufweisen
  • die durch die Ausbildung den Erhalt ihres Arbeitsplatzes sichern können
  • Karenzgeld/Kinderbetreuungsgeld beziehen

Nicht gefördert werden: Qualifizierungsmaßnahmen für Unternehmenseigentümerinnen, handelsrechtliche Geschäftsführerinnen von sonstigen Unternehmen (OG, KG), statutarische Geschäftsführerinnen von Vereinen, Vorstandsmitglieder in Aktiengesellschaften, GmbHs und Genossenschaften, Arbeitnehmerinnen, die in einem unkündbaren Arbeitsverhältnis (Beamtinnen und Arbeitnehmerinnen in definitiv gestellten Arbeitsverhältnissen) sind, Arbeitnehmerinnen, die im Rahmen ihrer Ausfallstunden qualifiziert werden und hierfür eine Kurzarbeitsentschädigung erhalten, überlassene Arbeiterinnen von gewerblichen ArbeitskräfteüberlasserInnen, für die der Kollektivvertrag für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung gilt, geringfügig Beschäftigte und Lehrlinge sowie Frauen, die Familienbeihilfe beziehen oder beziehen können.

  • Hauptwohnsitz in Kärnten
  • sonstige Fördermöglichkeiten wurden ausgeschöpft, sind nicht gegeben oder reichen nicht aus
  • durch die Qualifizierungsmaßnahme ist die Aussicht auf eine nachhaltige, eigenständige Existenzsicherung und Integration in den Arbeitsmarkt gegeben (insbesondere Qualifizierungsmaßnahmen in "Zukunftsberufe" bei Ausbildungen im MINT-Bereich (Mathematik, Information, Naturwissenschaften, Technik) und im Gesundheits-, Sozial- und Pflegebereich)
  • ein Beratungsgespräch bei der Kompetenzberatung Kärnten (mindestens vier Wochen vor Antragstellung), außer dies ist nach dem Erstgespräch nicht erforderlich

Einmalige finanzielle Zuwendung

Die Höchstgrenze der Förderung je Antragstellerin beträgt insgesamt maximal 2.500,00 EUR innerhalb eines Förderzeitraumes von fünf Jahren.

Amt der Kärntner Landesregierung
Referat für Frauen und Gleichbehandlung
Völkermarkter Ring 31
9020 Klagenfurt
Tel.: 050 536-33052
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: http://www.frauen.ktn.gv.at
Kontakt:
Patricia Blaskovic
Tel.: 050 536-33052
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Die Förderung muss vor Beginn der Ausbildung beantragt werden.

Die Auszahlung der Förderung erfolgt jeweils für das Kalenderjahr. Sie kann in einer Einmalzahlung oder in Teilzahlungen erfolgen, bei existenzsichernden Leistungen monatlich ausgezahlt werden.

Frauen