- DienstnehmerInnen: 100 % der Kurskosten bis zu 150,00 EUR pro Kalenderjahr
- Arbeitssuchende: 100 % der Kurskosten bis 220,00 EUR pro Kalenderjahr
Antragstellung AK-extra Digi-Bonus:
1) Den gewünschten AK-gekennzeichneten EDV Kurs auswählen.
2) Es gibt zwei Möglichkeiten, um den AK-extra Digi-Bonus geltend zu machen:
a) Entweder als Gutschein, mit dem in der niederösterreichischen Bildungseinrichtung, die mit der AK Niederösterreich kooperiert, bis zu Kursbeginn bezahlt werden kann. (Der Antrag muss spätestens sieben Tage vor Kursbeginn eingebracht werden.)
b) oder bis längstens sechs Monate nach Kursabschluss, als direkte Überweisung auf das angegebene Konto.
Zusätzlich kann eine Förderung für digitale Zusatzausbildungen bei zertifizierten Bildungseinrichtungen (wie z.B. CAD-, Programmiersprachenkurse) über das AK-extra Digi-Konto beantragt werden.