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2014-01-11 12:47:00
AK NÖ – Bildungsbonus - EDV-Kurse mit AK-extra Digi-Bonus
Niederösterreich

AK-gekennzeichnete EDV-Kurse mit Kursbeginn bis 31.12.2025

Zudem kann für digitale Zusatzausbildungen bei zertifizierten Bildungseinrichtungen (wie z.B. CAD, Programmiersprachen, KI-Künstliche Intelligenz) eine Förderung über das AK-extra Digi-Konto beantragt werden.

Mitglieder der AK NÖ:

  • ArbeitnehmerInnen mit einer Beschäftigung in NÖ (soweit arbeiterkammerzugehörig); auch geringfügig Beschäftigte, Teilzeitbeschäftigte oder Lehrlinge
  • ArbeitnehmerInnen (auch Beamte) von Bund, Land, Gemeindeverbänden und Gemeinden (sofern sie in Betrieben, Anstalten oder Stiftungen arbeiten - und nicht in der Hoheitsverwaltung)
  • Arbeitslosengeld- und Notstandshilfebeziehende, die in NÖ wohnhaft sind und zuvor eine arbeiterkammerzugehörige Beschäftigung hatten
  • KindergeldbezieherInnen mit (bzw. unmittelbar nach) einem karenzierten Dienstverhältnis, das AK Niederösterreich-zugehörig ist
  • Präsenz- bzw. Zivildiener mit einem aufrechten Dienstverhältnis, das AK Niederösterreich-zugehörig ist
  • Freie DienstnehmerInnen
  • Mitgliedschaft bei der AK NÖ zum Zeitpunkt der Antragstellung
  • Der Kurs muss bis 31.12.2025 beginnen.
  • Kurskosten sowie die zusätzlich angefallenen Prüfungsgebühren für den erstmaligen Antritt waren selbst (privat) zu tragen.

Weiterbildungsförderung

100 % der Kurskosten bis zu 220,00 EUR pro Kalenderjah

Antragstellung AK-extra Digi-Bonus:
1) Den gewünschten AK-gekennzeichneten EDV Kurs auswählen.
2) Es gibt zwei Möglichkeiten, um den AK-extra Digi-Bonus geltend zu machen:
a) Entweder als Gutschein, mit dem in der niederösterreichischen Bildungseinrichtung, die mit der AK Niederösterreich kooperiert, bis zu Kursbeginn bezahlt werden kann. (Der Antrag muss spätestens sieben Tage vor Kursbeginn eingebracht werden.)
b) oder bis längstens sechs Monate nach Kursabschluss, als direkte Überweisung auf das angegebene Konto.

Kammer für Arbeiter und Angestellte NÖ
Referat EB
AK-Platz 1
3100 St. Pölten
Bildungsbeihilfen: 05/7171-29000
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Internet: http://noe.arbeiterkammer.at

Antragstellung vor Kursbeginn mit diesem Online-Formular, nach Kursbeginn mit diesem Online-Formular bzw. mit Antragsformular möglich. 

Der Antrag kann nach Kursende bis längstens sechs Monate nach erfolgreichem Kursabschluss (es gilt das Prüfungsdatum bzw. das Kursende) gestellt werden. 

ArbeitnehmerInnen/Arbeitsuchende/Arbeitslose, Frauen, Lehrlinge/SchülerInnen/Studierende