AK NÖ – Bildungsbonus - EDV-Kurse mit AK-extra Digi-Bonus
Niederösterreich

Im Rahmen der Digitalisierungsoffensive wird der Besuch von AK-gekennzeichneten EDV-Basiskursen, wie z. B. Word-, Power Point- oder Excel-Kurse mit Kursbeginn ab/nach dem 01.02.2019 gefördert.

Zudem kann für digitale Zusatzausbildungen bei zertifizierten Bildungseinrichtungen (wie z.B. CAD-, Programmiersprachenkurse) eine Förderung über das AK-extra Digi-Konto beantragt werden.

Jedes Mitglied der AK NÖ, dazu zählen u. a.:

  • ArbeitnehmerInnen mit einer Beschäftigung in NÖ (soweit arbeiterkammerzugehörig); auch geringfügig Beschäftigte, Teilzeitbeschäftigte oder Lehrlinge
  • ArbeitnehmerInnen (auch Beamte) von Bund, Land, Gemeindeverbänden und Gemeinden (sofern sie in Betrieben, Anstalten oder Stiftungen arbeiten - und nicht in der Hoheitsverwaltung)
  • Arbeitslosengeld- und Notstandshilfebeziehende, die in NÖ wohnhaft sind und zuvor eine arbeiterkammerzugehörige Beschäftigung hatten
  • KindergeldbezieherInnen mit (bzw. unmittelbar nach) einem karenzierten Dienstverhältnis, das AK Niederösterreich-zugehörig ist
  • Präsenz- bzw. Zivildiener mit einem aufrechten Dienstverhältnis, das AK Niederösterreich-zugehörig ist
  • Freie DienstnehmerInnen
  • Mitgliedschaft bei der AK NÖ zum Zeitpunkt der Antragstellung
  • Der Kurs muss nach dem 01.02.2019 begonnen haben und bis  31.12.2023 erfolgreich abgeschlossen werden.
  • Kurskosten sowie die zusätzlich angefallenen Prüfungsgebühren für den erstmaligen Antritt waren selbst (privat) zu tragen.
  • DienstnehmerInnen: 100 % der Kurskosten bis zu 150,00 EUR pro Kalenderjahr
  • Arbeitssuchende: 100 % der Kurskosten bis 220,00 EUR pro Kalenderjahr

Antragstellung AK-extra Digi-Bonus:
1) Den gewünschten AK-gekennzeichneten EDV Kurs auswählen.
2) Es gibt zwei Möglichkeiten, um den AK-extra Digi-Bonus geltend zu machen:
a) Entweder als Gutschein, mit dem in der niederösterreichischen Bildungseinrichtung, die mit der AK Niederösterreich kooperiert, bis zu Kursbeginn bezahlt werden kann. (Der Antrag muss spätestens sieben Tage vor Kursbeginn eingebracht werden.)
b) oder bis längstens sechs Monate nach Kursabschluss, als direkte Überweisung auf das angegebene Konto.

Zusätzlich kann eine Förderung für digitale Zusatzausbildungen bei zertifizierten Bildungseinrichtungen (wie z.B. CAD-, Programmiersprachenkurse) über das AK-extra Digi-Konto beantragt werden.

Der Antrag kann nach Kursende bis längstens sechs Monate nach erfolgreichem Kursabschluss (es gilt das Prüfungsdatum bzw. das Kursende) gestellt werden.

ArbeitnehmerInnen/Arbeitsuchende/Arbeitslose, Lehrlinge/SchülerInnen/Studierende