Im Rahmen der Digitalisierungsoffensive wird der Besuch von AK-gekennzeichneten EDV-Basiskursen, wie z. B. Word-, Power Point- oder Excel-Kurse mit Kursbeginn ab/nach dem 01.02.2019 gefördert.
Zudem kann für digitale Zusatzausbildungen bei zertifizierten Bildungseinrichtungen (wie z.B. CAD-, Programmiersprachenkurse) eine Förderung über das AK-extra Digi-Konto beantragt werden.
Jedes Mitglied der AK NÖ, dazu zählen u. a.:
Antragstellung AK-extra Digi-Bonus:
1) Den gewünschten AK-gekennzeichneten EDV Kurs auswählen.
2) Es gibt zwei Möglichkeiten, um den AK-extra Digi-Bonus geltend zu machen:
a) Entweder als Gutschein, mit dem in der niederösterreichischen Bildungseinrichtung, die mit der AK Niederösterreich kooperiert, bis zu Kursbeginn bezahlt werden kann. (Der Antrag muss spätestens sieben Tage vor Kursbeginn eingebracht werden.)
b) oder bis längstens sechs Monate nach Kursabschluss, als direkte Überweisung auf das angegebene Konto.
Zusätzlich kann eine Förderung für digitale Zusatzausbildungen bei zertifizierten Bildungseinrichtungen (wie z.B. CAD-, Programmiersprachenkurse) über das AK-extra Digi-Konto beantragt werden.
Kammer für Arbeiter und Angestellte NÖ
Referat EB
AK-Platz 1
3100 St. Pölten
Bildungsbeihilfen: 05/7171-29000
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: http://noe.arbeiterkammer.at
Der Antrag kann nach Kursende bis längstens sechs Monate nach erfolgreichem Kursabschluss (es gilt das Prüfungsdatum bzw. das Kursende) gestellt werden.