Die Anträge sind ab 01.07. und bis 31.10. für den jeweils abgeschlossenen Vorbereitungslehrgang/das jeweils abgeschlossene Schuljahr einzubringen.
Wird während des Sommersemesters des Ausbildungsjahres das Lehrverhältnis aufgelöst, ist eine Kopie der Auflösungsvereinbarung der Förderabteilung zu übermitteln.
Wird während des Sommersemesters des Ausbildungsjahres das Ausbildungsmodell „Berufsmatura : Lehre mit Reifeprüfung“ beendet, ist dies der Förderabteilung schriftlich mitzuteilen.