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2014-03-12 19:36:00
Förderung für Lehr-/Ausbildungsbetriebe, deren Lehrlinge am Ausbildungsmodell "Berufsmatura: Lehre mit Reifeprüfung" teilnehmen Ktn
Kärnten

Die Teilnahme von Lehrlingen am Ausbildungsmodell "Berufsmatura": Lehre mit Reifeprüfung" des BMBWF, die eine
Teilnahme an zumindest 30 Arbeitstagen pro Schuljahr vorsehen, mit der Kursteilnahme ein Ausfall an zumindest 30 Arbeitstagen pro Schuljahr verbunden ist

Unternehmen (Lehrberechtigte gem. § 2 BAG), deren Lehrlinge überwiegend an einem Betriebsstandort in Kärnten ausgebildet werden und das Ausbildungsmodell „Berufsmatura: Lehre mit Reifeprüfung"  in Kärnten absolvieren

  • Von der Fachberufsschule bzw. dem Bildungsträger muss eine zumindest 80 %ige Teilnahmequote an den Kursmaßnahmen bestätigt werden.
  • Bestätigung des aufrechten Lehrverhältnisses während des Ausbildungsjahres
  • im ersten, zweiten und dritten Lehrjahr je 500,00 EUR jährlich, im vierten Lehrjahr 1.000,00 EUR, somit insgesamt 2.500,00 EUR
  • Kleinbetriebe unter 20 MitarbeiterInnen erhalten nach dem vierten Lehrjahr eine zusätzliche Förderung von 1.000,00 EUR, somit insgesamt 3.500,00 EUR
  • Scheidet der Lehrling im ersten Schulsemester aus, wird für dieses Ausbildungsjahr keine Förderung gewährt.
  • Scheidet der Lehrling im zweiten Schulsemester aus, werden die Fördersätze halbiert.
  • Werden die Kursmaßnahmen nicht auf vier Jahre verteilt absolviert, sondern individuell bzw. in Blockform absolviert, so beträgt die Förderung nach Abschluss der gesamten Ausbildung über zumindest 900 Unterrichtseinheiten (UE) 2.500,00,00 EUR, Kleinbetriebe unter 20 MitarbeiterInnen erhalten 3.500,00 EUR.

Amt der Kärntner Landesregierung
Abteilung 11 - Arbeitsmarkt und Wohnbau
Mießtaler Straße 1
9020 Klagenfurt
Tel.: 050 536-31102
Fax: 050 536-31100
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Internet: http://www.ktn.gv.at/arbeitnehmerfoerderung

Die Anträge sind ab 01.07. und bis 31.10. für den jeweils abgeschlossenen Vorbereitungslehrgang/das jeweils abgeschlossene Schuljahr einzubringen.

Wird während des Sommersemesters des Ausbildungsjahres das Lehrverhältnis aufgelöst, ist eine Kopie der Auflösungsvereinbarung der Förderabteilung zu übermitteln.
Wird während des Sommersemesters des Ausbildungsjahres das Ausbildungsmodell „Berufsmatura : Lehre mit Reifeprüfung“ beendet, ist dies der Förderabteilung schriftlich mitzuteilen.

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