Die Teilnahme von Lehrlingen am Ausbildungsmodell "Berufsmatura": Lehre mit Reifeprüfung" des BMBWF, die eine
Teilnahme an zumindest 30 Arbeitstagen pro Schuljahr vorsehen, mit der Kursteilnahme ein Ausfall an zumindest 30 Arbeitstagen pro Schuljahr verbunden ist
Unternehmen (Lehrberechtigte gem. § 2 BAG), deren Lehrlinge überwiegend an einem Betriebsstandort in Kärnten ausgebildet werden und das Ausbildungsmodell „Berufsmatura: Lehre mit Reifeprüfung" in Kärnten absolvieren
Amt der Kärntner Landesregierung
Abteilung 11 - Arbeitsmarkt und Wohnbau
Mießtaler Straße 1
9020 Klagenfurt
Tel.: 050 536-31102
Fax: 050 536-31100
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Internet: http://www.ktn.gv.at/arbeitnehmerfoerderung
Die Anträge sind ab 01.07. und bis 31.10. für den jeweils abgeschlossenen Vorbereitungslehrgang/das jeweils abgeschlossene Schuljahr einzubringen.
Wird während des Sommersemesters des Ausbildungsjahres das Lehrverhältnis aufgelöst, ist eine Kopie der Auflösungsvereinbarung der Förderabteilung zu übermitteln.
Wird während des Sommersemesters des Ausbildungsjahres das Ausbildungsmodell „Berufsmatura : Lehre mit Reifeprüfung“ beendet, ist dies der Förderabteilung schriftlich mitzuteilen.