Die Förderung beträgt pro Lehrling pro Lehrjahr einmalig:
- im 1. Lehrjahr: 1.500,00 EUR
- im 2. Lehrjahr: 750,00 EUR
- im 3. Lehrjahr: 500,00 EUR
wenn die mit der Lehrausbildung verbundenen Kosten (Personalkosten der Auszubildenden und der Ausbildner sowie direkt mit der Ausbildung verbundene Sachkosten) einen maximalen Förderquotient von 50 % ergeben.
Beschränkt sich der Anspruch auf eine Förderung nur auf einen Teil des Kalenderjahres, ist der Zuschuss anteilsmäßig zu gewähren. Es werden nur volle Monate als Verweildauer in der Lehrwerkstätte berücksichtigt.