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date time
2014-09-09 12:04:00
AMS-Beihilfe zusätzlich zum Bildungsteilzeitgeld
Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien, österreichweit

Aus- und Weiterbildung, die zur Erhöhung der persönlichen Vermittlungschancen auf dem Arbeitsmarkt beiträgt

Gefördert werden können:

  • Kurs- und Prüfungsgebühren
  • Schulgeld
  • Lehrmittel und Selbstbehalt für Schulbücher
  • Schulungskleidung (z. B. Schuhe für Baukurse)
  • Fahrtkosten (täglich, wöchentlich, monatlich)
  • Unterkunft (Nächtigung) und Verpflegung

Manche Förderungen gibt es nur in bestimmten Bundesländern. Entscheidend dabei sind immer die arbeitsmarktpolitischen Ziele eines Bundeslandes oder einer Region.

BezieherInnen von Bildungsteilzeitgeld, deren monatliches Bruttoeinkommen 2.700,00 EUR nicht überschreitet

  • Bezug von Bildugnsteilzeitgeld
  • Es muss sich um arbeitsmarktpolitisch sinnvolle Maßnahmen handeln, die zu einer Erhöhung der Vermittlungschancen auf dem Arbeitsmarkt beitragen.
  • Es sind nur Kurse förderbar, deren Gesamtkosten maximal 3.000,00 EUR betragen

bis zu 100 % der mit Belegen nachgewiesenen Kosten.

Die Beihilfen werden für die Gesamtdauer einer Maßnahme (z. B. Buchhaltungskurs) bzw. für ein zusammengehöriges Kurspaket (z. B. Buchhaltung I und II) gewährt.

Arbeitsmarktservice Österreich (AMS)
Internet: http://www.ams.at

Regionale Geschäftsstellen des AMS sind aufgelistet unter:
Internet: https://www.ams.at/organisation/adressen-und-telefonnummern

Antragstellung entweder über das persönliche eAMS-Konto oder bei der zuständigen AMS-Geschäftsstelle.

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