AMS-Beihilfe zusätzlich zum Bildungsteilzeitgeld
Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien, österreichweit

Aus- und Weiterbildung zu Erhöhung der persönlichen Vermittlungschancen auf dem Arbeitsmarkt

Gefördert werden können:

  • Kurs- und Prüfungsgebühren
  • Schulgeld
  • Lehrmittel und Selbstbehalt für Schulbücher
  • Schulungskleidung (z. B. Schuhe für Baukurse)
  • Fahrtkosten (täglich, wöchentlich, monatlich)
  • Unterkunft (Nächtigung) und Verpflegung

Manche Förderungen gibt es nur in bestimmten Bundesländern. Entscheidend dabei sind immer die arbeitsmarktpolitischen Ziele eines Landes oder einer Region.

BezieherInnen von Bildungsteilzeitgeld, deren monatliches Bruttoeinkommen 2.700,00 EUR nicht überschreitet

  • Es muss sich um arbeitsmarktpolitisch sinnvolle Maßnahmen handeln, die zu einer Erhöhung der Vermittlungschancen auf dem Arbeitsmarkt beitragen.
  • Es sind nur Kurse förderbar, deren Gesamtkosten maximal 3.000,00 EUR betragen

Das AMS übernimmt bis zu 100 % der mit Belegen nachgewiesenen Kosten.

Die Beihilfen werden für die Gesamtdauer einer Maßnahme (z. B. Buchhaltungskurs) bzw. für ein zusammengehöriges Kurspaket (z. B. Buchhaltung I und II) gewährt.

Arbeitsmarktservice Österreich (AMS)
Internet: http://www.ams.at

Regionale Geschäftsstellen des AMS sind aufgelistet unter:
Internet: https://www.ams.at/organisation/adressen-und-telefonnummern

Die Förderung ist an ein Beratungsgespräch gebunden.

Dies erfordert, dass die/der FörderungswerberIn vor Kursbeginn mit der/dem zuständigen BeraterIn der regionalen Geschäftsstelle des AMS Kontakt aufnimmt.

ArbeitnehmerInnen/Arbeitsuchende/Arbeitslose