Berufliche Maßnahmen der Rehabilitation (Umschulung)
Personen mit Rechtsanspruch (Bescheid der Pensionsversicherung) auf berufliche Maßnahmen der Rehabilitation nach ASVG
Das Umschulungsgeld wird ab dem Tag ausbezahlt, an dem die Pensionsversicherung den Bescheid ausgestellt hat – vorausgesetzt, das Umschulungsgeld wird innerhalb von vier Wochen nach Bescheidausstellung beantragt.Hinweis: Wenn das Umschulungsgeld erst später beantragt wird, beginnt der Bezug frühestens ab dem Tag der Antragstellung.Die Bezugsdauer endet am Monatsende nach der letzten beruflichen Rehabilitation.
Arbeitsmarktservice Österreich (AMS)Internet: http://www.ams.at
Regionale Geschäftsstellen des AMS sind aufgelistet unter:Internet: https://www.ams.at/organisation/adressen-und-telefonnummern
Antragstellung entweder über das persönliche eAMS-Konto oder bei der zuständigen AMS-Geschäftsstelle.