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date time
2014-03-12 14:28:00
AMS – Umschulungsgeld
Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien, österreichweit

Berufliche Maßnahmen der Rehabilitation (Umschulung)

Personen mit Rechtsanspruch (Bescheid der Pensionsversicherung) auf berufliche Maßnahmen der Rehabilitation nach ASVG

  • Die Pensionsversicherung hat mit Bescheid festgestellt, dass die/der AntragstellerIn einen Rechtsanspruch auf berufliche Maßnahmen der Rehabilitation nach ASVG hat
  • Die Pensionsversicherung hat festgestellt, dass die berufliche Rehabilitation zweckmäßig und zumutbar ist.
  • Die/der AntragstellerIn arbeitet bei Auswahl, Planung und Durchführung der beruflichen Rehabilitation aktiv mit.

Das Umschulungsgeld wird ab dem Tag ausbezahlt, an dem die Pensionsversicherung den Bescheid ausgestellt hat – vorausgesetzt, das Umschulungsgeld wird innerhalb von vier Wochen nach Bescheidausstellung beantragt.
Hinweis: Wenn das Umschulungsgeld erst später beantragt wird, beginnt der Bezug frühestens ab dem Tag der Antragstellung.
Die Bezugsdauer endet am Monatsende nach der letzten beruflichen Rehabilitation.

Arbeitsmarktservice Österreich (AMS)
Internet: http://www.ams.at

Regionale Geschäftsstellen des AMS sind aufgelistet unter:
Internet: https://www.ams.at/organisation/adressen-und-telefonnummern

Antragstellung entweder über das persönliche eAMS-Konto oder bei der zuständigen AMS-Geschäftsstelle.

ArbeitnehmerInnen/Arbeitsuchende/Arbeitslose