Drucken
AMS-Beihilfe zusätzlich zum Weiterbildungsgeld (Bildungskarenz)
Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien, österreichweit

Aus- und Weiterbildung zu Erhöhung der persönlichen Vermittlungschancen auf dem Arbeitsmarkt

Gefördert werden können:

  • Kurs- und Prüfungsgebühren
  • Schulgeld
  • Lehrmittel und Selbstbehalt für Schulbücher
  • Schulungskleidung (z. B. Schuhe für Baukurse)
  • Fahrtkosten (täglich, wöchentlich, monatlich)
  • Unterkunft (Nächtigung) und Verpflegung

Manche Förderungen gibt es nur in bestimmten Bundesländern. Entscheidend dabei sind immer die arbeitsmarktpolitischen Ziele eines Landes oder einer Region.

BezieherInnen von Weiterbildungsgeld, deren monatliches Bruttoeinkommen 2.700,00 EUR nicht überschreitet

  • Es muss sich um arbeitsmarktpolitisch sinnvolle Maßnahmen handeln, die zu einer Erhöhung der Vermittlungschancen auf dem Arbeitsmarkt beitragen.
  • Es sind nur Kurse förderbar, deren Gesamtkosten maximal 3.000,00 EUR betragen

Das AMS übernimmt bis zu 100 % der mit Belegen nachgewiesenen Kosten.

Die Beihilfen werden für die Gesamtdauer einer Maßnahme (z. B. Buchhaltungskurs) bzw. für ein zusammengehöriges Kurspaket (z. B. Buchhaltung I und II) gewährt.

Arbeitsmarktservice Österreich (AMS)
Internet: http://www.ams.at

Regionale Geschäftsstellen des AMS sind aufgelistet unter:
Internet: https://www.ams.at/organisation/adressen-und-telefonnummern

Antragstellung entweder über das persönliche eAMS-Konto oder beim zuständigen AMS.

ArbeitnehmerInnen/Arbeitsuchende/Arbeitslose