Aus- und Weiterbildung zu Erhöhung der persönlichen Vermittlungschancen auf dem Arbeitsmarkt
Gefördert werden können:
BezieherInnen von Weiterbildungsgeld, deren monatliches Bruttoeinkommen 2.300,00 EUR nicht überschreitet
Das AMS übernimmt bis zu 100 % der mit Belegen nachgewiesenen Kosten.
Die Beihilfen werden für die Gesamtdauer einer Maßnahme (z. B. Buchhaltungskurs) bzw. für ein zusammengehöriges Kurspaket (z. B. Buchhaltung I und II) gewährt.
Arbeitsmarktservice Österreich (AMS)
Internet: http://www.ams.at
Regionale Geschäftsstellen des AMS sind aufgelistet unter:
Internet: https://www.ams.at/organisation/adressen-und-telefonnummern
Antragstellung entweder über das persönliche eAMS-Konto oder persönlich beim zuständigen AMS.