Detaillierte Informationen über die jeweilige Höhe der Förderung erteilen die Landesstellen des Sozialministeriumservice.
Schulungskosten:
Nicht behinderungsbedingte Schulungskosten werden im Ausmaß von 50 % der getätigten Ausgaben ersetzt, ansonsten voller Kostenersatz
Ausbildungsbeihilfen:
monatlicher Zuschuss in Höhe der Ausgleichstaxe, bei nachweislich höheren Kosten bis zur Höhe der dreifachen Ausgleichstaxe
Mobilitätszuschuss:
638,00 EUR
Förderung zur Erlangung einer Lenkerberechtigung:
Maximale Förderhöhe liegt bei 50 % der Kosten
Anschaffung eines Assistenzhundes (Blindeführ-, Service- und Signalhund):
Der Zuschuss ist bei Blindenführhunden mit maximal 30.000,00 EUR, bei Service- und Signalhunden mit maximal 10.000,00 EUR begrenzt.
Zuschuss zum Erwerb eines Fahrzeuges:
Maximal 25 % des Preises zuzüglich behinderungsbedingt erforderlicher Adaptierungen
Gebärden- und Schriftdolmetschkosten:
- Gebärdendolmetschkosten: 27,00 EUR für jede begonnene halbe Stunde
- Schriftdolmetschkosten: 23,00 EUR für jede begonnene halbe Stunde
- Fahrzeit: 23,00 EUR je angefangene Stunde
- Fahrtkosten werden je nach Anfall (amtliches Kilometergeld oder öfffentliche Verkehrsmittel) ersetzt.