Behinderungsbedingt Mehraufwendungen im Zusammenhang mit der Erreichung des Arbeitsplatzes oder Ausübung einer Beschäftigung.
Folgende Mobilitätsförderungen stehen zur Verfügung:
Folgende arbeitsplatzbezogene Förderungen stehen zur Verfügung:
Hilfe zur wirtschaftlichen Selbstständigkeit von Menschen mit Behinderung (sh. unter Förderungen mit dem Buchstaben H)
Personen mit Behinderung zur Erreichung des Arbeitsplatzes oder zur Ausübung einer Beschäftigung
z. B. Anschaffung eines Assistenzhundes (Blindeführ-, Service- und Signalhund)
z. B. Mobilitätszuschuss / Förderung zur Erlangung einer Lenkerberechtigung:
z. B. Zuschuss zum Erwerb eines Kraftfahrzeuges:
Detaillierte Informationen über die jeweilige Höhe der Förderung erteilen die Landesstellen des Sozialministeriumservice.
Schulungskosten:
Nicht behinderungsbedingte Schulungskosten werden im Ausmaß von 50 % der getätigten Ausgaben ersetzt, ansonsten voller Kostenersatz
Ausbildungsbeihilfen:
monatlicher Zuschuss in Höhe der Ausgleichstaxe, bei nachweislich höheren Kosten bis zur Höhe der dreifachen Ausgleichstaxe
Mobilitätszuschuss:
638,00 EUR
Förderung zur Erlangung einer Lenkerberechtigung:
Maximale Förderhöhe liegt bei 50 % der Kosten
Anschaffung eines Assistenzhundes (Blindeführ-, Service- und Signalhund):
Der Zuschuss ist bei Blindenführhunden mit maximal 30.000,00 EUR, bei Service- und Signalhunden mit maximal 10.000,00 EUR begrenzt.
Zuschuss zum Erwerb eines Fahrzeuges:
Maximal 25 % des Preises zuzüglich behinderungsbedingt erforderlicher Adaptierungen
Gebärden- und Schriftdolmetschkosten:
Sozialministeriumsservice
jeweilige Landesstellen, abrufbar unter:
Internet: http://www.sozialministeriumservice.at
Der Antrag sowie auch die Nachreichung allfälliger Unterlagen sind an die zentrale Poststelle des Sozialministeriumservice in Oberösterreich zu senden, wo eine elektronische Erfassung erfolgt. Der Antrag wird automatisch an die für die/den Antragstellerin zuständige Landesstelle des Sozialministeriumservice weitergeleitet, die auch zukünftig für telefonische oder persönliche Anfragen gerne zur Verfügung steht.
Landesstelle Oberösterreich
Gruberstraße 63
4021 Linz
Tel.: 0732/76 04-0
Nähere Informationen sind bei der zuständigen Landesstelle des Sozialministeriumservice erhältlich.