Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie berufliche Umschulungen für Erwerbstätige, insbesondere in den Bereichen
- Digitalisierung
- Elektronischer Datenverarbeitung (EDV)
- Informationstechnik (IT) und
- Informations- und Kommunikationstechnik (IKT)
- Darunter fallen sowohl die technische IT wie Programmierung, IT-Security, Netzwerktechnik, etc. wie auch allgemeine und funktionsbezogene Anwendungsschulungen.
- Weitere förderwürdige Bereiche sind Automatisierung, Mechatronik, Elektronik, Elektrotechnik, IT-Instandhaltung, Gebäudemanagement, Konstruktionstechnik und betriebswirtschaftliche Umschulungen, bzw. Weiterbildungen im Zusammenhang mit Digitalisierung, wie Geschäftsmodellentwicklung oder Prozessmanagement
Eine Förderung erfolgt nur von den persönlich entstandenen Kurskosten, abzüglich von DienstgeberInnen- oder sonstigen Zuschüssen.
Hinweis: Für Bildungsmaßnahmen, welche nach anderen Förderrichtlinien (z. B. NÖ Bildungsförderung, TOP-Stipendien, NÖ Bildungsscheck) gefördert werden, können nicht gleichzeitig Förderungen nach dem Sonderprogramm „Arbeitswelt 4.0-Fit für Digitalisierung“ gewährt werden.
Nicht gefördert werden
- akademische tertiäre und postgraduale Bildungsmaßnahmen wie z. B. Studien, Lehrgänge, Module, etc. an Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen und sonstigen Instituten
- Vorbereitungskurse für die Studienberechtigungsprüfung
- Vorbereitungskurse für die Berufsreifeprüfung
- Schulen mit Maturaabschluss
- Anreise-, Nächtigungs-, Verpflegungs-, Literaturkosten und dergleichen sowie Prüfungsgebühren, auch wenn diese in pauschalen Kurskosten enthalten sind.