Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie berufliche Umschulungen für Erwerbstätige, insbesondere in den Bereichen Digitalisierung, Elektronischer Datenverarbeitung (EDV), Informationstechnik (IT) und Informations- und Kommunikationstechnik (IKT), z. B.
- IT-Support
- IT-Systems & Security
- Software Engineering & Web Development
- Data Science
- IT-Analyse & –Management
- Automatisierung & Artificial Intelligence
- Weitere förderwürdige Bereiche sind Automatisierung, Mechatronik, Elektronik, Elektrotechnik, IT-Instandhaltung, Gebäudemanagement, Konstruktionstechnik und betriebswirtschaftliche Umschulungen, bzw. Weiterbildungen im Zusammenhang mit Digitalisierung, wie Geschäftsmodellentwicklung oder Prozessmanagement
Eine Förderung erfolgt nur von den persönlich entstandenen Kurskosten, abzüglich von DienstgeberInnen- oder sonstigen Zuschüssen.
Nicht gefördert werden
- alle Studien und Lehrgänge an Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen und sonstigen Instituten, die mit einem akademischen Grad abschließen
(z. B. Bachelor-, Master-, Magister-, Doktoratsstudium)
- Vorbereitungskurse für die Studienberechtigungsprüfung
- Vorbereitungskurse für die Berufsreifeprüfung
- Schulen mit Maturaabschluss
- Anmelde- und Einschreibegebühren, staatliche Gebühren, Anreise-, Nächtigungs-, Verpflegungskosten, Literaturkosten, sowie Prüfungsgebühren und dergleichen, auch wenn diese in pauschalen Kurskosten enthalten sind.