NÖ Bildungsförderung – Sonderprogramm Arbeitswelt 4.0 - Fit für Digitalisierung
Niederösterreich

Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie berufliche Umschulungen für Erwerbstätige, insbesondere in den Bereichen

  • Digitalisierung
  • Elektronischer Datenverarbeitung (EDV)
  • Informationstechnik (IT) und
  • Informations- und Kommunikationstechnik (IKT)
  • Darunter fallen sowohl die technische IT wie Programmierung, IT-Security, Netzwerktechnik, etc. wie auch allgemeine und funktionsbezogene Anwendungsschulungen.
  • Weitere förderwürdige Bereiche sind Automatisierung, Mechatronik, Elektronik, Elektrotechnik, IT-Instandhaltung, Gebäudemanagement, Konstruktionstechnik und betriebswirtschaftliche Umschulungen, bzw. Weiterbildungen im Zusammenhang mit Digitalisierung, wie Geschäftsmodellentwicklung oder Prozessmanagement

Eine Förderung erfolgt nur von den persönlich entstandenen Kurskosten, abzüglich von DienstgeberInnen- oder sonstigen Zuschüssen.

Hinweis: Für Bildungsmaßnahmen, welche nach anderen Förderrichtlinien (z. B. NÖ Bildungsförderung, TOP-Stipendien, NÖ Bildungsscheck) gefördert werden, können nicht gleichzeitig Förderungen nach dem Sonderprogramm „Arbeitswelt 4.0-Fit für Digitalisierung“ gewährt werden.

Nicht gefördert werden

  • akademische tertiäre und postgraduale Bildungsmaßnahmen wie z. B. Studien, Lehrgänge, Module, etc. an Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen und sonstigen Instituten
  • Vorbereitungskurse für die Studienberechtigungsprüfung
  • Vorbereitungskurse für die Berufsreifeprüfung
  • Schulen mit Maturaabschluss
  • Anreise-, Nächtigungs-, Verpflegungs-, Literaturkosten und dergleichen sowie Prüfungsgebühren, auch wenn diese in pauschalen Kurskosten enthalten sind.
  • ArbeitnehmerInnen in der Privatwirtschaft in einem vollversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis
  • Öffentlich Bedienstete in handwerklicher Verwendung

Nicht gefördert werden

  • Personen, die beim AMS als arbeitsuchend vorgemerkt sind und/oder Leistungen aus dem Arbeitsmarktfördergesetz oder Arbeitsmarktversicherungsgesetz beziehen
  • geringfügig Beschäftigte
  • Lehrlinge und Auszubildende, d. h. Personen mit einem aufrechten Lehr- oder Ausbildungsvertrag im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes oder des Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes
  • Personen, die einen gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Anspruch auf Kostenübernahme für die im betrieblichen Interesse absolvierte Weiterbildungsmaßnahme durch den Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin haben
  • Der Hauptwohnsitz muss sich seit mindestens sechs Monaten vor Kursbeginn in Niederösterreich befinden.
  • Die berufsbegleitende Bildungsmaßnahme muss der Umschulung und/oder der berufsbezogenen Weiterbildung in den Bereichen IKT, IT, EDV, etc. dienen und bei einem nach CERT-NÖ zertifizierten bzw. anerkannten Bildungsträger absolviert werden.
  • Für die Inanspruchnahme der Förderung ist die Absolvierung der Bildungsmaßnahme (mindestens 75%ige Anwesenheit) oder ein positiver Abschluss erforderlich.
  • Das monatliche Bruttoeinkommen der antragstellenden Person darf die in der Richtlinie festgelegte Höchstgrenze nicht übersteigen.

Qualifizierungsförderung

Die Höhe der Förderung ist einkommensabhängig. Maßgeblich ist das monatlichen Bruttoeinkommen der Antragstellerin/des Antragstellers:

  • bis 1.500,00 EUR: 80 % der Kurskosten bis maximal 2.500,00 EUR
  • bis 2.500,00 EUR: 60 % der Kurskosten bis maximal 2.500,00 EUR
  • bis 3.000,00 EUR: 40 % der Kurskosten bis maximal 2.500,00 EUR

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Allgemeine Förderung und Stiftungsverwaltung
NÖ Wirtschafts- und Tourismusfonds
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten
Tel.: 02742/9005-9555
Fax: 02742/9005-11230
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: http://www.noe.gv.at

Die Antragstellung mittels Online-Antrag kann frühestens 13 Wochen und muss bis spätestens zwei Wochen nach Kursbeginn erfolgen.

Die Auszahlung der Förderung erfolgt in zwei Teilbeträgen. Die Auszahlung des 1. Teilbetrages (30 % der Förderung) erfolgt nach Einlangen der Anmeldungs- und Zahlungsbestätigung. Die Auszahlung des 2. Teilbetrages (70 % der Förderung) erfolgt nach Einlangen der Teilnahmebestätigung bzw. der Bestätigung über einen positiven Abschluss.

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