Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie berufliche Umschulungen für Erwerbstätige, insbesondere in den Bereichen
Eine Förderung erfolgt nur von den persönlich entstandenen Kurskosten, abzüglich von DienstgeberInnen- oder sonstigen Zuschüssen.
Hinweis: Für Bildungsmaßnahmen, welche nach anderen Förderrichtlinien (z. B. NÖ Bildungsförderung, TOP-Stipendien, NÖ Bildungsscheck) gefördert werden, können nicht gleichzeitig Förderungen nach dem Sonderprogramm „Arbeitswelt 4.0-Fit für Digitalisierung“ gewährt werden.
Nicht gefördert werden
Nicht gefördert werden
Qualifizierungsförderung
Die Höhe der Förderung ist einkommensabhängig. Maßgeblich ist das monatlichen Bruttoeinkommen der Antragstellerin/des Antragstellers:
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Allgemeine Förderung und Stiftungsverwaltung
NÖ Wirtschafts- und Tourismusfonds
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten
Tel.: 02742/9005-9555
Fax: 02742/9005-11230
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: http://www.noe.gv.at
Die Antragstellung mittels Online-Antrag kann frühestens 13 Wochen und muss bis spätestens zwei Wochen nach Kursbeginn erfolgen.
Die Auszahlung der Förderung erfolgt in zwei Teilbeträgen. Die Auszahlung des 1. Teilbetrages (30 % der Förderung) erfolgt nach Einlangen der Anmeldungs- und Zahlungsbestätigung. Die Auszahlung des 2. Teilbetrages (70 % der Förderung) erfolgt nach Einlangen der Teilnahmebestätigung bzw. der Bestätigung über einen positiven Abschluss.