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2013-11-28 17:00:00
AK Bgld – Schulbeihilfe
Burgenland

Schulausbildung an mittleren und höheren Schulen (BMS, BHS, AHS) ab der 9. Schulstufe

SchülerInnen mittlere und höherer Schulen (BMS, BHS, AHS) ab der 9. Schulstufe, deren Eltern kammerzugehörige/r DienstnehmerInnen sind.

  • ein Elternteil muss Mitglied der Arbeiterkammer Burgenland sein
  • bestimmte Einkommensgrenzen dürfen nicht überschritten werden, z. B.
    • Familie mit einem Kind: Familieneinkommen von 3.092,41 EUR brutto pro Monat
    • Familie mit zwei Kindern: Familieneinkommen von 3.525,35 EUR brutto pro Monat
  • Erhöhung um 14 Prozentpunkte für jedes weitere Kind, das bis zum 26. Geburtstag keine Familienbeihilfe bezieht jedoch ein Studium absolviert.
  • Bei Nachweis der Gewährung eines AlleinverdienerInnen-/AlleinerzieherInnenabsetzbetrags erhöht sich die Einkommensgrenze zudem um 12 %.
  • Ist der/die SchülerIn in einem Internat untergebracht, kann der Heimkostenbeitrag bei der Berechnung des Familieneinkommens abgezogen werden.
  • Es darf kein Anspruch auf eine gleichartige Förderung von dritter Seite (Landesregierung, AMS und dergleichen) bestehen.

Ausbildungsförderung

  • monatlich 40,00 EUR für 10 Monate
  • Die Auszahlung von 400,00 EUR erfolgt einmalig im laufenden Schuljahr.

Kammer für Arbeiter und Angestellte Burgenland
Wiener Straße 7
7000 Eisenstadt
Tel.: 02682/740-0
Fax: 02682/740-3107
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Internet: http://www.akbgld.at

Antragstellung im laufenden Lehrjahr mittels Online-Formular durch Eltern/Elternteil.

Der Antrag kann jedoch pro Kind und Förderperiode immer nur von einem Elternteil gestellt werden. Bei geschiedenen Eltern kann den Antrag auf Beihilfe für das Kind nur der sorgepflichtige Elternteil, der die Familienbeihilfe bezieht, stellen.

Die Beihilfe kann ab dem Monat gewährt werden, in dem das Ansuchen bei der Arbeiterkammer bzw. einer Bezirksstelle der Arbeiterkammer einlangt.

Der Antrag dazu muss im laufenden Schuljahr gestellt werden, da rückwirkend keine Beihilfen vergeben werden.

Die Antragstellung muss für jedes Schuljahr neuerlich erfolgen.

Lehrlinge/SchülerInnen/Studierende
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