Schulausbildung an mittleren und höheren Schulen (BMS, BHS, AHS) ab der 9. Schulstufe
SchülerInnen mittlere und höherer Schulen (BMS, BHS, AHS) ab der 9. Schulstufe, deren Eltern kammerzugehörige DienstnehmerInnen sind.
Kammer für Arbeiter und Angestellte Burgenland
Wiener Straße 7
7000 Eisenstadt
Tel.: 02682/740-0
Fax: 02682/740-3107
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: http://www.akbgld.at
Kontakt:
Sylvia Knopf
Tel.: 02682/740-3113
Die Beihilfe kann ab dem Monat gewährt werden, in dem das Ansuchen bei der Arbeiterkammer bzw. einer Bezirksstelle der Arbeiterkammer einlangt.
Die Antragstellung muss für jedes Schuljahr neuerlich erfolgen.
Bei geschiedenen Eltern kann den Antrag nur der sorgepflichtige Elternteil stellen, der die Familienbeihilfe bezieht.