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date time
2013-11-28 17:00:00
AK Bgld – Schulbeihilfe
Burgenland

Schulausbildung an mittleren und höheren Schulen (BMS, BHS, AHS) ab der 9. Schulstufe

SchülerInnen mittlere und höherer Schulen (BMS, BHS, AHS) ab der 9. Schulstufe, deren Eltern kammerzugehörige/r DienstnehmerInnen sind.

  • ein Elternteil muss Mitglied der Arbeiterkammer Burgenland sein
  • bestimmte Einkommensgrenzen dürfen nicht überschritten werden, z. B.
    • Familie mit einem Kind: Familieneinkommen von 2.866,00 EUR brutto pro Monat
    • Familie mit zwei Kindern: Familieneinkommen von 3.267,24 EUR brutto pro Monat
    • 14 %ige Erhöhungsbeträge für jedes weitere Kind
  • Ist der/die SchülerIn in einem Internat untergebracht, kann der Heimkostenbeitrag bei der Berechnung des Familieneinkommens abgezogen werden.
  • Es darf kein Anspruch auf eine gleichartige Förderung von dritter Seite (Landesregierung, AMS und dergleichen) bestehen.
  • monatlich 40,00 EUR für 10 Monate
  • Die Auszahlung von 400,00 EUR erfolgt einmalig im laufenden Schuljahr.

Kammer für Arbeiter und Angestellte Burgenland
Wiener Straße 7
7000 Eisenstadt
Tel.: 02682/740-0
Fax: 02682/740-3107
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Internet: http://www.akbgld.at
Kontakt:
Sylvia Knopf
Tel.: 02682/740-3113

Die Beihilfe kann ab dem Monat gewährt werden, in dem das Ansuchen bei der Arbeiterkammer bzw. einer Bezirksstelle der Arbeiterkammer einlangt.

Der Antrag dazu muss im laufenden Schuljahr gestellt werden, da rückwirkend keine Beihilfen vergeben werden.

Die Antragstellung muss für jedes Schuljahr neuerlich erfolgen.

Bei geschiedenen Eltern kann den Antrag nur der sorgepflichtige Elternteil stellen, der die Familienbeihilfe bezieht.

Lehrlinge/SchülerInnen/Studierende
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