id
date time
2014-03-12 11:35:00
Bildungsscheck des Landes Salzburg
Salzburg
  • Berufsorientierte Weiterbildungen und Ausbildungen zur Höherqualifizierung (z. B. Meister- oder Befähigungsprüfung), die unmittelbar im Berufsleben angewendet werden können oder Voraussetzung für eine angestrebte berufliche Veränderung (Umschulung) sind.
  • Förderbar sind ausschließlich Kurskosten; Kosten für Fahrt, Unterkunft, Unterrichtsmaterialien oder Prüfungsgebühren sind nicht förderbar.
  • Die Kursgebühr muss mindestens 200,00 EUR betragen.
  • Die Bildungsmaßnahmen müssen von anerkannten Bildungsträgern durchgeführt werden.
  • Onlinekurse werden nur gefördert, wenn die Weiterbildung eine mindestens 30%ige physische Anwesenheit an einem Kursort der Bildungseinrichtung erfordert. Kurse, die zu 100 % online stattfinden, werden nur gefördert, wenn das angeeignete Wissen durch eine Prüfung mit physischer Anwesenheit unter Aufsicht in einer Bildungseinrichtung abgefragt wird. Die Bildungseinrichtung hat zu belegen, dass die Prüfung in dieser Form abgehalten wurde.

Nicht gefördert werden:

  • Fahrkosten, Kosten für Lehrbücher, Unterrichtsmaterialien, Unterkunft und Prüfungsgebühren, Verwaltungsabgaben (bei Führerschein) sowie Gebühren von Ämtern
  • Studiengebühren sowie Kosten für Ausbildungen, die mit einem akademischen Grad abschließen (Bachelor, Magister, Master, Diplomingenieur, etc.)
  • Kosten der Führerscheinkurse der Klassen A und B einschließlich Anhängerführerschein für PKW
  • Kosten von Fremdsprachen-Grundkursen auf dem Niveau A (außer Englisch und Deutsch als Fremdsprache
  • Kosten für Kurse zur Weltanschauung, Persönlichkeitsentwicklung (Mentaltraining), Freizeitkurse, Hobbykurse, Achtsamkeitstraining, Zeitmanagement-, Selbsterfahrungskurse, Ausbildungen in Yoga, NLP, Resilienztraining, esoterische und energetische Aus- und Weiterbildun-
    gen und ähnliches sowie Coachings und Supervisionen
  • Kosten für Kurse aus dem Bereich der Alternativ- oder Komplementärmedizin (z. B. TCM, TEH etc.) sowie im Sport- und Wellnessbereich (z. B. Qigong, Reiki, Ernährungstraining etc.)
  • Weiterbildungen, die im Auftrag des arbeitgebenden Unternehmens besucht werden. Dies sind Schulungen, die zur Erledigung einer konkreten Aufgabe im Unternehmen benötigt werden. Die Übernahme dieser Weiterbildungskosten obliegt in diesem Fall der/dem ArbeitgeberIn
  • Weiterbildungen, die typischerweise vom arbeitgebenden Unternehmen getragen werden (müssen). Dies sind, neben gesetzlich, kollektivvertraglich oder in sonstigen Bestimmungen vorgeschriebene Schulungen wie, z. B. verpflichtende Gesundheits- und Sicherheitsschulungen, „Updates“ zu Qualitätsmanagementverfahren, zu Rechtsthemen etc.
  • Weiterbildungen, die nicht der beruflichen Qualifizierung dienen
  • Weiterbildungen, die bereits von anderen Stellen gefördert werden

Alle Personen mit Hauptwohnsitz im Bundesland Salzburg, die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen:

  • ArbeitnehmerInnen
  • Freie DienstnehmerInnen
  • Geringfügig Beschäftigte
  • Lehrlinge
  • WiedereinsteigerInnen
  • Arbeitslose
  • selbständig Erwerbstätige mit maximal fünf Beschäftigten/Lehrlingen (in VZÄ)
  • BezieherInnen von Weiterbildungs- und Bildungsteilzeitgeld
  • SozialunterstützungsbezieherInnen
  • Personen, die Vorbereitungskurse zur Berufsrei
  • Personen, die Deutschkurse (Deutsch als Fremdsprache) besuchen

Nicht förderfähig sind:

  • SchülerInnen
  • Studierende und Au-Pairs
  • AkademikerInnen
  • Personen, die eine Qualifikation ausschließlich im Rahmen einer Nebentätigkeit oder zur Aufnahme einer solchen („zweites Standbein“) anstreben, es sei denn, es handelt sich um einen landwirtschaftlichen Nebenerwerb (Voraussetzung ist eine landwirtschaftliche Be-
    triebsnummer), welcher zur Versorgung der Bevölkerung mit regionalen Lebensmitteln beiträgt.
  • Personen, die nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz keine Berechtigung zur Ausübung einer beruflichen Tätigkeit im Bundesland Salzburg bzw. in Österreich haben.

Ausnahmen für:

  • SchülerInnen für folgende Weiterbildungen:
    • Deutsch als Fremdsprache,
    • Vorbereitungskurse zur Berufsreifeprüfung
    • Ausbildungen in Pflegeberufen, medizinischen Assistenzberufen sowie in der Physiotherapie (außer es handelt sich um eine bereits nach dem Schülerbeihilfengesetz anerkannte Schule)
  • Studierende für folgende Weiterbildung:
    • Sprachkurse in Deutsch als Fremdsprache, wenn
      sie zum Zeitpunkt des Kursbeginns über der Geringfügigkeitsgrenze beschäftigt sind.
  • AkademikerInnen für folgende Ausbildungen uund aus folgenden Gründen:
    • Kurse in Deutsch als Fremdsprache
    • Umschulungen zu Pflegeberufen (auch Heimhilfe) und medizinischen Assistenzberufen (außer es handelt sich um ein Studium an einer Fachhochschule)
    • Umschulung zur Elementarpädagogin/zum Elementarpädagogen.
    • bei Bezug von Sozialunterstützung
    • wenn sie WiedereinsteigerInnen sind
    • wenn sie zum Zeitpunkt des Kursbeginns über 45 Jahre alt sind und gleichzeitig ein geringes Einkommen (lt. Begriffsbestimmungen) beziehen
  • Die zu fördernde Bildungsmaßnahme muss bei einem zertifizierten Bildungsträger (z. B. Ö-Cert) bzw. in aufgrund von Bundes- oder Landesgesetzen eingerichteten Schulen und Akademien absolviert werden.
  • 75 % der Bildungsmaßnahme müssen absolviert sein und die Teilnahme vom Bildungsträger bestätigt werden.
  • Kurskosten von weniger als 200,00 EUR (Bagatellgrenze) werden nicht gefördert.
  • Die Weiterbildungskosten müssen von der/dem AnstragstellerIn persönlich bezahlt worden sein.
  • 50 % der Kurskosten, maximal 1.100,00 EUR
  • für Personen über 50 Jahre zum Zeitpunkt des Kursbeginns: 50 %, maximal 1.400,00 EUR
  • für Personen über 18 Jahre zum Zeitpunkt des Kursbeginns mit höchstens Pflichtschulabschluss: 80 % der Kurskosten, maximal 2.200,00 EUR
  • Vorbereitungskurse für die Werkmeister-, Meister- oder Befähigungsprüfung (gemäß Gewerbeordnung) sowie Unternehmerprüfung: 50 %, maximal 2.200,00 EUR
  • Vorbereitungskurse für die außerordentlichen Lehrabschlussprüfung: 50 % der Kurskosten, max. 2.200,00 EUR
  • Ausbildungen in Pflegeberufen (auch Heimhilfe) und medizinischen Assistenzberufen: 50 % der Kurskosten, max. EUR 2.200,00 EUR
  • Fachkräfteausbildungen im Bereich digitale Berufe/Kompetenzen mit mindestens 200 Stunden Kursdauer: 50 % der Kurskosten, max. 2.200,00 EUR.
  • Für andere Kurse im IKT-Bereich (z. B. Mediendesign, Grafikdesign und Fotografie) liegt die Förderobergrenze bei maximal 1.100,00 EUR.
    Voraussetzung für die erhöhte Förderung ist ab dem 1.1.2026 die Zuordnung des Kurses zum „Nationalen Referenzrahmen für Digitale Kompetenzen“ der OEAD.

Förderkonto: Die Förderhöchstbeträge stehen für einen Zeitraum von vier Jahren ab Erstantragsstellung nach Maßgabe der Budgetmittel zur Verfügung.

Amt der Salzburger Landesregierung
Abteilung 1 - Wirtschaft, Tourismus und Gemeinden
Südtirolerplatz 11
5010 Salzburg
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Internet: http://www.salzburg.gv.at
Kontakt:
Gerhard Walcher, Andrea Neumaier
Tel.: 0662/8042-3600

Der Online-Antrag kann vor Beginn, muss spätestens innerhalb von drei Monaten nach Abschluss der Ausbildung/des Kurses bzw. nach der positiven Absolvierung der Abschlussprüfung gestellt werden.

Anträge zur Förderung von Kursen, die vor dem 31.12.2024 begonnen haben, können bis maximal drei Monate nach Kursende eingereicht werden.

ArbeitgeberInnen/Unternehmen/Institutionen, ArbeitnehmerInnen/Arbeitsuchende/Arbeitslose, Frauen, Lehrbetriebe, Lehrlinge/SchülerInnen/Studierende
ibw - Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft - Logo Wirtschaftskammer Österrreich - Logo