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Bildungsscheck des Landes Salzburg
Salzburg
  • Berufsorientierte Weiterbildungen und Ausbildungen zur Höherqualifizierung (z. B. Meister- oder Befähigungsprüfung), die unmittelbar im Berufsleben angewendet werden können oder Voraussetzung für eine angestrebte berufliche Veränderung (Umschulung) sind.
  • Förderbar sind ausschließlich Kurskosten; Kosten für Fahrt, Unterkunft, Unterrichtsmaterialien oder Prüfungsgebühren sind nicht förderbar.
  • Mehrere in einem unmittelbaren Zusammenhang stehende Kurse (z. B. verschiedene Fächer im Rahmen der Berufsreifeprüfung) gelten als eine Bildungsmaßnahme.
  • Onlinekurse werden nur gefördert, wenn die Weiterbildung eine mindestens 30%ige physische Anwesenheit an einem Kursort der Bildungseinrichtung erfordert. Kurse, die zu 100 % online stattfinden, werden nur gefördert, wenn das angeeignete Wissen durch eine Prüfung mit physischer Anwesenheit unter Aufsicht in einer Bildungseinrichtung abgefragt wird. Die Bildungseinrichtung hat zu belegen, dass die Prüfung in dieser Form abgehalten wurde.

Nicht gefördert werden:

  • Kurse, die aufgrund gesetzlicher, kollektivvertraglicher oder sonstiger Bestimmungen durch Dritte (z. B. Arbeitgeber) zu finanzieren sind
  • Kurse zur Weltanschauung, Persönlichkeitsentwicklung, Freizeitkurse, Hobbykurse, Coaching-, Supervisions- und Selbsterfahrungskurse, esoterische und energetische Aus- und Weiterbildungen und Ähnliches. Im Einzelfall ist die berufliche Anwendung nachzuweisen.
  • Studiengebühren und Ausbildungen, die mit einem akademischen Grad (Bachelor, Magister, Master, Diplomingenieur etc.) abschließen.
  • Vorbereitungskurse zur Lehrabschlussprüfung, wenn diese bereits von anderen Stellen gefördert werden.

Alle Personen mit Hauptwohnsitz im Bundesland Salzburg, die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen:

  • ArbeitnehmerInnen
  • Freie DienstnehmerInnen
  • Geringfügig Beschäftigte
  • Lehrlinge
  • Personen, die Vorbereitungskurse zur Berufsreifeprüfung absolvieren
  • WiedereinsteigerInnen
  • Arbeitslose
  • selbständig Erwerbstätige mit maximal fünf Beschäftigten/Lehrlingen (in VZÄ)
  • BezieherInnen von Weiterbildungs- und Bildungsteilzeitgeld
  • SozialunterstützungsbezieherInnen
  • AkademikerInnen, die ihr Studium im Ausland erfolgreich abgeschlossen haben und einen Kurs „Deutsch als Fremdsprache“ belegen

Nicht förderfähig sind:

  • Personen, die nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz keine Berechtigung zur Ausübung einer beruflichen Tätigkeit im Bundesland Salzburg bzw. in Österreich haben
  • SchülerInnen und StudentInnenen, außer sie befinden sich neben der Ausbildung in einem Beschäftigungsverhältnis, welches die Geringfügigkeitsgrenze übersteigt
  • AkademikerInnen, es sei denn, sie sind arbeitslos, WiedereinsteigerInnen, SozialunterstützungsbezieherInnen, geringfügig Beschäftigte oder sie beziehen ein geringes Einkommen und sind über 45 Jahre alt. Die Ausnahme bei einem geringen Einkommen gilt nicht, wenn Weiterbildungsgeld vom AMS bezogen wird (=Bildungskarenz).
  • Personen, die eine Qualifikation ausschließlich im Rahmen einer Nebentätigkeit oder zur Aufnahme einer solchen („zweites Standbein“) anstreben, es sei denn, es handelt sich um einen landwirtschaftlichen Nebenerwerb (Voraussetzung ist eine landwirtschaftliche Betriebsnummer) welcher zur Versorgung der Bevölkerung mit regionalen Lebensmitteln beiträgt.
  • Die zu fördernde Bildungsmaßnahme muss bei einem zertifizierten Bildungsträger (z. B. Ö-Cert) bzw. in aufgrund von Bundes- oder Landesgesetzen eingerichteten Schulen und Akademien absolviert werden.
  • 75 % der Bildungsmaßnahme müssen absolviert sein und die Teilnahme vom Bildungsträger bestätigt werden.
  • Kurskosten von weniger als 200,00 EUR (Bagatellgrenze) werden nicht gefördert.
  • Die Weiterbildungskosten müssen von der/dem AnstragstellerIn persönlich bezahlt worden sein.
  • 50 % der Kurskosten, maximal 1.000,00 EUR
  • für Personen über 50 Jahre zum Zeitpunkt des Kursbeginns: 50 %, maximal 1.400,00 EUR
  • für Personen über 18 Jahre zum Zeitpunkt des Kursbeginns mit höchstens Pflichtschulabschluss: 80 % der Kurskosten, maximal 2.200,00 EUR
  • Vorbereitungskurse für die Werkmeister-, Meister- oder Befähigungsprüfung (gemäß Gewerbeordnung) sowie Unternehmerprüfung: 50 %, maximal 2.200,00 EUR
  • Vorbereitungskurse für die außerordentlichen Lehrabschlussprüfung: 50 % der Kurskosten, max. 2.200,00 EUR
  • Ausbildung zur Heimhilfe, Pflegeassistenz, Pflegefachassistenz oder Diplompflegekraft: 50 % der Kurskosten, maximal 2.200,00 EUR
  • Fachkräfteausbildungen im Bereich digitale Berufe/Kompetenz mit mindestens 200 Stunden Kursdauer: 50 % der Kurskosten, maximal 2.200,00 EUR
  • andere Kurse im IT-Bereich (z. b. Mediendesign, Grafikdesign und Fotografie): max. 1.100,00 EUR

Förderkonto: Die Förderhöchstbeträge stehen für einen Zeitraum von vier Jahren ab Erstantragsstellung nach Maßgabe der Budgetmittel zur Verfügung.

onlineAmt der Salzburger Landesregierung
Abteilung 1 - Wirtschaft, Tourismus und Gemeinden
Südtirolerplatz 11
5010 Salzburg
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: http://www.salzburg.gv.at
Kontakt:
Gerhard Walcher
Tel.: 0662/8042-3600

Das Förderungsansuchen kann vor Beginn, muss spätestens innerhalb von drei Monaten nach Abschluss der Ausbildung/des Kurses bzw. nach der positiven Absolvierung der Abschlussprüfung gestellt werden.

Ein Förderungsansuchen kann ausschließlich online eingereicht werden.

ArbeitgeberInnen/Unternehmen/Institutionen, ArbeitnehmerInnen/Arbeitsuchende/Arbeitslose, Frauen, Lehrbetriebe, Lehrlinge/SchülerInnen/Studierende