Bildungsscheck des Landes Salzburg
Salzburg
  • Berufsorientierte Weiterbildungen und Ausbildungen zur Höherqualifizierung (z. B. Meister- oder Befähigungsprüfung), die unmittelbar im Berufsleben angewendet werden können oder Voraussetzung für eine angestrebte berufliche Veränderung (Umschulung) sind.
  • Förderbar sind ausschließlich Kurskosten; Kosten für Fahrt, Unterkunft, Unterrichtsmaterialien oder Prüfungsgebühren sind nicht förderbar.
  • Mehrere in einem unmittelbaren Zusammenhang stehende Kurse (z. B. verschiedene Fächer im Rahmen der Berufsreifeprüfung) gelten als eine Bildungsmaßnahme.

Nicht gefördert werden:

  • Kurse, die aufgrund gesetzlicher, kollektivvertraglicher oder sonstiger Bestimmungen durch Dritte (z. B. Arbeitgeber) zu finanzieren sind
  • Kurse zur Weltanschauung, Persönlichkeitsentwicklung, Freizeitkurse, Hobbykurse, Coaching-, Supervisions- und Selbsterfahrungskurse, esoterische und energetische Aus- und Weiterbildungen und Ähnliches. Im Einzelfall ist die berufliche Anwendung nachzuweisen.
  • Studiengebühren und Ausbildungen, die mit einem akademischen Grad (Bachelo, Magister, Master, Diplomingenieur etc.) abschließen.

Alle Personen mit Hauptwohnsitz im Bundesland Salzburg, die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen:

  • ArbeitnehmerInnen
  • Freie DienstnehmerInnen
  • Lehrlinge
  • Geringfügig Beschäftigte
  • WiedereinsteigerInnen
  • Arbeitslose
  • selbständig Erwerbstätige mit maximal fünf Beschäftigten/Lehrlingen
  • MindestsicherungsbezieherInnen

Nicht förderfähig sind:

  • Personen, die nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz keine Berechtigung zur Ausübung einer beruflichen Tätigkeit im Bundesland Salzburg bzw. in Österreich haben
  • SchülerInnen und StudentInnenen, außer sie befinden sich neben der Ausbildung in einem Beschäftigungsverhältnis, welches die Geringfügigkeitsgrenze übersteigt
  • AkademikerInnen, es sei denn, sie sind arbeitslos, WiedereinsteigerInnen, MindestsicherungsbezieherInnen oder geringfügig Beschäftigte oder es handelt sich um Personen, die ihr Studium im Ausland erfolgreich abgeschlossen haben und einen Kurs „Deutsch als Fremdsprache“ belegen.
  • Hauptwohnsitz im Bundesland Salzburg
  • AusbildungswerberIn muss dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen
  • AusbildungserwerberIn darf über keinen Studien- oder Hochschulabschluss verfügen, d. h. AkademikerInnen sind grundsätzlich von der Förderung ausgeschlossen, außer sie sind arbeitslos, WiedereinsteigerInnen, MindestsicherungsbezieherInnen, geringfügig Beschäftigte oder sie haben ihr Studium im Ausland erfolgreich abgeschlossen und belegen einen Kurs "Deutsch als Fremdsprache".
  • Maßnahme dient der beruflichen aus- oder Weiterbildung oder Umschulung
  • Die zu fördernde Bildungsmaßnahme muss bei einem zertifizierten Bildungsträger (z. B. Ö-Cert) bzw. in aufgrund von Bundes- oder Landesgesetzen eingerichteten Schulen und Akademien absolviert werden.
  • 75 % der Bildungsmaßnahme müssen absolviert sein und die Teilnahme vom Bildungsträger bestätigt werden.
  • Kurskosten von weniger als 200,00 EUR (Bagatellgrenze) werden nicht gefördert.
  • Die zur Förderung eingereichten Kosten müssen den Antragstellern persönlich erwachsen sein. Kosten, welche die Antragsteller nicht selbst bezahlt haben, sind nicht förderfähig.
  • 50 % der Kurskosten, maximal 1.000,00 EUR
  • Vorbereitungskurse zur Ablegung der Werkmeister-, Meister- oder Befähigungsprüfung (gemäß Gewerbeordnung) sowie Unternehmerprüfung: 50 %, maximal 2.000,00 EUR
  • Vorbereitungskurse zur Ablegung der außerordentlichen Lehrabschlussprüfung: 50 % der Kurskosten, max. 2.000,00 EUr
  • Kurse von Personen über 50 Jahre zum Zeitpunkt des Kursbeginns: 50 %, maximal 1.300,00 EUR
  • Kurse von Personen über 18 Jahre zum Zeitpunkt des Kursbeginns mit höchstens Pflichtschulabschluss: 80 % der Kurskosten, maximal 2.000,00 EUR
  • Ausbildung zur Heimhilfe, Pflegeassistenz, Pflegefachassistenz oder Diplompflegekraft: 50 % der Kurskosten, maximal 2.000,00 EUR
  • Fachkräfteausbildungen im Bereich digitale Berufe/Kompetenz mit mindestens 200 Stunden Kursdauer: 50 % der Kurskosten, maximal 2.000,00 EUR
  • Für andere Kurse im IT-Bereich (z. b. Mediendesign, Grafikdesign und Fotografie) liegt die Förderobergrenze bei max. 1.000,00 EUR

Förderkonto: Die Förderhöchstbeträge stehen für einen Zeitraum von vier Jahren ab Erstantragsstellung nach Maßgabe der Budgetmittel zur Verfügung.

Amt der Salzburger Landesregierung
Abteilung 1 - Wirtschaft, Tourismus und Gemeinden
Südtirolerplatz 11
5010 Salzburg
Kontakt:
Gerhard Walcher, Andrea Neumaier
Tel.: 0662/8042-3600
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: http://www.salzburg.gv.at

Das Förderungsansuchen kann vor Beginn, muss spätestens innerhalb von drei Monaten nach Abschluss der Ausbildung/des Kurses bzw. nach der positiven Absolvierung der Abschlussprüfung gestellt werden.

Ein Förderungsansuchen kann ausschließlich online eingereicht werden.

ArbeitgeberInnen/Unternehmen/Institutionen, ArbeitnehmerInnen/Arbeitsuchende/Arbeitslose, Frauen, Lehrbetriebe, Lehrlinge/SchülerInnen/Studierende