Nicht gefördert werden:
Alle Personen mit Hauptwohnsitz im Bundesland Salzburg, die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen:
Nicht förderfähig sind:
Förderkonto: Die Förderhöchstbeträge stehen für einen Zeitraum von vier Jahren ab Erstantragsstellung nach Maßgabe der Budgetmittel zur Verfügung.
Amt der Salzburger Landesregierung
Abteilung 1 - Wirtschaft, Tourismus und Gemeinden
Südtirolerplatz 11
5010 Salzburg
Kontakt:
Gerhard Walcher, Andrea Neumaier
Tel.: 0662/8042-3600
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: http://www.salzburg.gv.at
Das Förderungsansuchen kann vor Beginn, muss spätestens innerhalb von drei Monaten nach Abschluss der Ausbildung/des Kurses bzw. nach der positiven Absolvierung der Abschlussprüfung gestellt werden.
Ein Förderungsansuchen kann ausschließlich online eingereicht werden.