Nicht gefördert werden:
Alle Personen mit Hauptwohnsitz im Bundesland Salzburg, die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen:
Nicht förderfähig sind:
Förderkonto: Die Förderhöchstbeträge stehen für einen Zeitraum von vier Jahren ab Erstantragsstellung nach Maßgabe der Budgetmittel zur Verfügung.
onlineAmt der Salzburger Landesregierung Abteilung 1 - Wirtschaft, Tourismus und Gemeinden Südtirolerplatz 11 5010 Salzburg E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.Internet: http://www.salzburg.gv.atKontakt:Gerhard WalcherTel.: 0662/8042-3600
Das Förderungsansuchen kann vor Beginn, muss spätestens innerhalb von drei Monaten nach Abschluss der Ausbildung/des Kurses bzw. nach der positiven Absolvierung der Abschlussprüfung gestellt werden.
Ein Förderungsansuchen kann ausschließlich online eingereicht werden.