Eine Förderung kann im Zeitraum von 10.01. bis 05.12.2025 beantragt werden.
Spätester Beginn der Weiterbildung ist der 14.12.2025.
Weiterbildungen können rückwirkend gefördert werden, wenn der Start der Weiterbildung nicht länger als 12 Monate zurückliegt. Der Stichtag für die Förderung ist der Tag, an dem der Antrag vollständig eingegangen ist.