id
date time
2014-01-11 12:51:00
Grazer Fonds für Aufstieg und Entwicklung – Qualifizierungsförderung
Steiermark

Qualifizierungsförderung

  • Berufliche Aus- und Weiterbildungen sowie Umschulungen mit Fokus auf berufiche Weiterentwicklung und am Arbeitsmarkt verwertbare Kurse (z. B. zur Verbesserung von Deutsch- oder Computerkenntnissen, zertifizierte Weiterbildungen oder eine fachliche Spezialisierung)

Ausgeschlossen von der Förderung sind:

  • Studiengebühren
  • Qualifizierungen, zu denen die/der DienstgeberIn verpflichtet ist
  • Qualifizierungen, für die üblicherweise ein anderes Förderinstrumentarium vorhanden ist (Ausschluss von Doppelförderungen)
  • Kurse mit Sport- und Freizeitcharakter
  • Führerscheine der Klasse A und B
  • Personen zwischen 18 und 64 Jahren
    • die erwerbstätig sind (selbstständig oder unselbstständig)
    • seit mindestens sechs Monaten ihren Wohnsitz in Graz haben
    • mit niedrigem Haushaltseinkommen
  • Nicht förderbar sind:
    • SchülerInnen, Lehrlinge und StudentInnen
    • BezieherInnen einer Alters- bzw. Invaliditätspension
    • Personen, die beim Arbeitsmarktservice gemeldet sind, sich in Bildungskarenz bzw. Bildungsteilzeit befinden oder eine andere Qualifizierungsförderung (beispielsweise vom Arbeitsmarktservice) erhalten
    • arbeitslos gemeldete Personen mit geringfügigem Dienstverhältnis
    • Transitarbeitskräfte

Zudem sind Personen von der Förderung ausgeschlossen, die in einem direkten Dienst- oder Arbeitsverhältnis mit politischen Parteien stehen.

  • Wohnsitz seit mindestens sechs Monaten in Graz
  • Alter zwischen 18 und 64 Jahren
  • selbstständige oder unselbstständige Erwerbstätigkeit
  • niedriges Haushaltseinkommen (2024):
    • alleinstehende Person monatlich nicht mehr als 1.572,00 EUR netto (hier sind 13. und 14. Gehalt bereits berücksichtigt)
    • Wenn Sie mit mehreren Personen gemeinsam leben, ändert sich möglicherweise die Grenze. Die individuelle Grenze kann telefonisch besprochen werden.
  • Die Qualifizierung muss im Inland, außerhalb des derzeitigen Betriebes und bei einem professionellen Bildungsträger absolviert werden.
  • Die Qualifizierung darf insgesamt nicht mehr als 7.500,00 EUR kosten

finanzielle Zuschüsse und kostenlose Beratung

  • bis zu 3.000,00 EUR pro Person
  • individuelle und kostenlose Qualifizierungsberatung zur Abklärung von beruflichen Perspektiven

Förderträger ist die Stadt Graz.

Abwicklung:
ÖSB Consulting GmbH
Färberplatz 1
8010 Graz
Tel.: 0664/60177-3333
E-Mail: grafo@oesb.at
Internet: https://www.graz.at/grafo

Die Fristen für die Förderanträge (2024: 02.12.2024) und Beginn der Weiterbildungen (2024: 16.12.2024, rückwirkende Förderung für Kurse, die ab dem 01.01.2023 begonnen haben) werden jährlich angepasst. Nähere Informationen sind bei der ÖSB Consulting erhältlich.

ArbeitnehmerInnen/Arbeitsuchende/Arbeitslose