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2014-01-11 12:51:00
Grazer Fonds für Aufstieg und Entwicklung – Qualifizierungsförderung
Steiermark

Qualifizierungsförderung

  • Berufliche Aus- und Weiterbildungen sowie Umschulungen mit Fokus auf berufiche Weiterentwicklung und am Arbeitsmarkt verwertbare Kurse (z. B. zur Verbesserung von Deutsch- oder Computerkenntnissen, zertifizierte Weiterbildungen oder eine fachliche Spezialisierung), die nicht ausschließlich oder primär den gegenwärtigen oder zukünftigen Arbeitsplatz der AntragstellerInnen betreffen, sondern auch bei anderen Arbeitgebern einsetzbar sind

Ausgeschlossen von der Förderung sind:

  • Studiengebühren
  • Qualifizierungen, zu deren Kostentragung die/der DienstgeberIn verpflichtet ist
  • Qualifizierungen, für die üblicherweise ein anderes Förderinstrumentarium vorhanden ist (Ausschluss von Doppelförderungen)
  • Kurse mit Sport- und Freizeitcharakter
  • Führerscheine der Klasse A und B
  • Kosten, die zusätzlich zu den Qualifizierungskosten anfallen (z. B. Kosten für Hin- und Rückfahrten, Übernachtungen, Kinderbetreuung etc.)

Personen zwischen 18 und 64 Jahren

  • die erwerbstätig sind (selbstständig oder unselbstständig)
  • seit mindestens sechs Monaten ihren Wohnsitz in Graz haben
  • deren monatliches Netto-Einkommen (Einpersonenhaushalt) nicht mehr als 1.729,00 EUR beträgt
  • die der Zielgruppe I oder II gemäß § 2 dieser Richtlinie zuzuordnen sind

Zur Zielgruppe I zählen:

  • unselbstständig Erwerbstätige mit geringem Einkommen,
  • Erwerbstätige, die im Bezug von Sozialunterstützung sind, oder
  • selbstständig Erwerbstätige mit geringem Einkommen (inkl. freie DienstnehmerInnen).

Zur Zielgruppe II zählen Personen, die

  • in Ausbildung für eine Tätigkeit in der mobilen Pflege sind und bereits eine Einstellungszusage für eine entsprechende Stelle haben oder
  • bereits bei einem Träger im Pflegebereich angestellt sind und in die mobile Pflege wechseln wollen oder
  • eine Zuweisung durch das AMS zur steirischen Pflegestiftung haben.

Nicht förderbar sind:

  • SchülerInnen, Lehrlinge und StudentInnen
  • BezieherInnen einer Alters- bzw. Invaliditätspension
  • Personen, die beim Arbeitsmarktservice gemeldet sind, sich in Bildungskarenz bzw. Bildungsteilzeit befinden oder eine andere Qualifizierungsförderung (beispielsweise vom Arbeitsmarktservice) erhalten
  • arbeitslos gemeldete Personen mit geringfügigem Dienstverhältnis
  • Transitarbeitskräfte

Zudem sind Personen von der Förderung ausgeschlossen, die in einem direkten Dienst- oder Arbeitsverhältnis mit politischen Parteien stehen.

  • Wohnsitz seit mindestens sechs Monaten in Graz
  • Alter zwischen 18 und 64 Jahren
  • selbstständige oder unselbstständige Erwerbstätigkeit
  • niedriges Haushaltseinkommen (2025):
    • alleinstehende Person monatlich nicht mehr als 1.729,00 EUR netto (hier sind 13. und 14. Gehalt bereits berücksichtigt)
    • Wenn Sie mit mehreren Personen gemeinsam leben, ändert sich möglicherweise die Grenze. Die individuelle Grenze kann telefonisch besprochen werden.
  • Die Qualifizierung muss im Inland, außerhalb des derzeitigen Betriebes und bei einem externen professionellen Bildungsträger absolviert werden.
  • Die maximalen Gesamtqualifizierungskosten betragen 7.500,00 EUR. Von Weiterbildungen, deren Kosten sich auf mehr als 7.500,00 EUR belaufen, können Einzelmodule gefördert werden, sofern diese am Arbeitsmarkt selbstständig verwertbar sind.

finanzielle Zuschüsse und kostenlose Beratung

  • Personen der Zielgruppe I: maximal 3.000,00 EUR
  • Personen der Zielgruppe II: maximal 1.200,00 EUR

Förderträger ist die Stadt Graz.

Abwicklung:
ÖSB Consulting GmbH
Färberplatz 1
8010 Graz
Tel.: 0664/60177-3333
E-Mail: grafo@oesb.at
Internet: https://www.graz.at/grafo

Eine Förderung kann im Zeitraum von 10.01. bis 05.12.2025 beantragt werden.

Spätester Beginn der Weiterbildung ist der 14.12.2025.

Weiterbildungen können rückwirkend gefördert werden, wenn der Start der Weiterbildung nicht länger als 12 Monate zurückliegt. Der Stichtag für die Förderung ist der Tag, an dem der Antrag vollständig eingegangen ist.

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