Die Höhe und Dauer der Förderung beträgt altersabhängig für
- Frauen zwischen 50 und 54 Jahren
- unter 30 Wochenstunden für fünf Monate 50 %
- ab 30 Wochenstunden für fünf Monate 60 %
- Männer zwischen 50 und 54 Jahren
- Frauen ab 55 Jahren und älter
- drei Monate 100 % und zwei Monate 60 %
- Männer ab 55 Jahren und älter
- drei Monate 100 % und ein Monat 40 %
Bemessungsgrundlage: Für die Berechnung der Förderung wird das laufende Bruttoentgelt herangezogen, ohne Sonderzahlungen, Mehrarbeits- und Überstundenentgelt, Aufwandsersatz, erfolgsabhängige Entgeltbestandteile, Sachbezüge etc.